Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 114. Sitzung / Seite 6

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verschafft hätte, den es vorher nicht gab. Das hätte logischerweise eine Ausweitung des Kreises ausländischer Anspruchsberechtigter zur Folge gehabt und hätte sich, wenn man nicht das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2000 hinausgeschoben hätte, selbstverständlich bereits damals auf der Kostenseite gravierend niedergeschlagen. Das war wohl auch der Grund dafür, daß man als Termin für das Inkrafttreten dieses Gesetzes den 1. Jänner 2000 festlegte.

Bereits damals wurde versucht, die Mehrkosten genau zu beziffern. Ich zitiere hier aus dem Anhang zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes aus 1997. Darin liegt eine Kostenschätzung vor, die, genau aufgeschlüsselt nach Anspruchsberechtigung infolge von acht beziehungsweise mehr Jahren Beschäftigung in Österreich oder Berechtigung der in zweiter Generation hier Ansässigen und so weiter, für das Jahr 1998 einen Mehraufwand von 159,6 Millionen Schilling, für das Jahr 1999 einen Mehraufwand von 185,3 Millionen und für das Jahr 2000 einen Mehraufwand von 400 Millionen Schilling prognostiziert. – Die Finanzierungsfrage wurde mir damals nicht beantwortet.

Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof aufgrund mehrerer Beschwerden in Österreich mit sofortiger Wirkung dieses im Jahr 1997 beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wegen Menschenrechtswidrigkeit aufgehoben. Dies hätte zur Folge, daß ab sofort alle Ausländer – genauso wie die Inländer – unbeschränkten Anspruch auf Notstandshilfe hätten.

Man hat jetzt die Kostenfrage angezogen: Was würde es kosten, wenn man nicht sofort reagieren würde? – Wir haben heute im Ausschuß von der Frau Bundesministerin gehört, daß man auf vorausberechnete Mehrkosten von 1,1 Milliarden Schilling per anno gekommen wäre. Dadurch ergibt sich jetzt das Bestreben der Bundesregierung und der beiden Regierungsparteien, das Inkrafttreten sozusagen unter finanziellem Zwang vorzuverlegen. Anscheinend wird – zumindest wurde uns das versichert – der Fristenlauf ordnungsgemäß vonstatten gehen. Wir hatten heute eine zusätzliche Sozialausschußsitzung, jetzt haben wir eine zusätzliche Plenarsitzung, und morgen wird es diesbezüglich eine Sondersitzung des Bundesrates geben. Der Bundeskanzler wird – so haben wir zumindest vernommen – noch vor dem 1. April diese neue Gesetzesmaterie veröffentlichen können. So weit, so gut oder so weit, nicht so gut.

Es sind in diesem Zusammenhang vor allem in letzter Zeit ein paar interessante Dinge geschehen. Interessant ist, daß die Arbeitsmarktservicestellen bereits am 24. März per Telefax von der Zentrale aufgefordert wurden, keine Entscheidungen über neue Anträge zu fällen. Das mag im Sinne der Kostenminimierung vielleicht sinnvoll sein, aber es ist sicherlich nicht ganz korrekt dem Bürger gegenüber. Interessant ist aber vor allem, daß heute die Frau Bundesministerin in ihrer Antwort auf meine Frage nach den zusätzlichen Kosten ganz andere Zahlen genannt hat: Im Jahre 1998 werde es zusätzliche Kosten von 35 Millionen Schilling geben, im Jahre 1999 würden es 52 Millionen Schilling sein.

Da ich aber annehme, daß die Berechnungen im vergangenen Jahr doch hinreichend genau durchgeführt wurden und man schon damals versucht war, sie eher niedrig anzusetzen, muß ich mich jetzt fragen, wie die Sachlage in dieser Hinsicht wirklich ist und worin der Widerspruch in diesen Gesetzesvorlagen besteht. Irgend etwas, irgendeine Auskunft kann da ja wohl nicht stimmen, vor allem deshalb, weil im Begutachtungsverfahren bereits in der Stellungnahme der Gemeinde Wien von 29 bis 59 Millionen Schilling an Mehrkosten pro Jahr gesprochen wurde.

Das Resümee für uns Freiheitliche ist nun folgendes: Wir werden diesem Änderungsantrag selbstverständlich wieder nicht zustimmen, und zwar deshalb, weil der vorliegende Vorziehungsantrag eine neuerliche Beeinspruchung der Materie durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ja nicht ausschließt, ebensowenig wie eine Beeinspruchung durch den Verfassungsgerichtshof. Das wurde ja bereits im vergangenen Jahr vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes bestätigt.

Wir werden nicht zustimmen, da wir als Oppositionspartei die blauäugige Haltung und Vorgangsweise der Bundesregierung in diesem Bereich einfach nicht billigen können. Wir werden nicht zustimmen, da wir für eine Neukonstruktion des Notstandshilfegesetzes eintreten und da


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