Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 28

kratie" kommen wird, weil man nämlich nicht nur mit dem Gentechnik-Volksbegehren, sondern auch mit dem Frauen-Volksbegehren und auch mit dem Tierschutz-Volksbegehren und der Behandlung derselben hier im Hohen Hause nicht zufrieden ist.

Meine Damen und Herren! Es ist im Sonderausschuß nicht gelungen, daß jene Sorgen und Ängste, die durch das Volksbegehren zum Ausdruck gekommen sind, die doch so offensichtlich und so eindringlich durch über 1,2 Millionen Unterschriften zum Ausdruck gebracht worden sind, berücksichtigt werden. Es ist im Rahmen des Sonderausschusses nicht gelungen, daß Verwaltungsverfahren etabliert werden, die gewährleisten, daß es zu einem fairen Interessenausgleich kommt. Das ist nach wie vor auf der Strecke geblieben. Weil es auf der Strecke geblieben ist, wird die Auseinandersetzung nicht in den Verwaltungsverfahren, sondern unmittelbar dort, wo eine Freisetzung erfolgt, stattfinden.

Da wird es dann heißen: Da werden die Pflanzen ausgerissen werden! Da wird irgendwann, wenn einmal die kleinen Gräserchen gewachsen sind, der Sensenmann drübergehen! Dann werden wir sagen: Was ist denn Österreich für ein eigentümliches Land, in dem man sich offensichtlich jeder Weiterentwicklung verschließt? - Das ist aber nicht wahr! Wahr ist doch vielmehr, daß es von den Regierungsparteien einfach nicht erwünscht ist, daß ein fairer Interessenausgleich in einem Verwaltungsverfahren Platz greift.

Das hat man auch bei der Diskussion um die Beschickung der wissenschaftlichen Ausschüsse gesehen. Was, meine Damen und Herren, spricht denn dagegen, die wissenschaftlichen Ausschüsse, die nichts anderes als Beratungsorgane sind, die ihre Entscheidung mit Mehrheit fassen, nicht nur mit ein, zwei, drei kritischen Personen - definitiv von kritischen Organisationen, nämlich der Gentechnologie kritisch gegenüberstehenden Organisationen - beschicken zu lassen? Was spricht denn dagegen, dort auch ein Minderheitenvotum zuzulassen? (Abg. Dr. Lukesch: Das können Sie doch jederzeit, Herr Kollege!)

Genau das ist nicht der Fall, Herr Abgeordneter! Das Problem ist, daß eine einzige Person dorthin delegiert wird - und zwar nach wie vor eine Person von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften - und daß man Organisationen ausgeschlossen hat, die definitiv der Gentechnologie kritisch gegenüberstehen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Nowotny.) Das, Herr Abgeordneter Nowotny, ist genau jenes Versäumnis, das man diesem Ausschuß vorwerfen muß! Sie werden sehen, daß es nicht zu einer Beruhigung der Situation führt, wenn Sie glauben, man könne einfach drüberfahren und 1,2 Millionen Unterschriften bräuchten Sie nicht zu kratzen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich habe es als sehr positiv empfunden, daß wir im Ausschuß über jenen Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz, der die Haftungsregeln betrifft, diskutiert haben. Im Ausschuß wurde eine solche Diskussion geführt, und diese hat dann in der Folge auch zu einer Änderung einzelner Bestimmungen in diesem Entwurf geführt.

Doch nachdem diese Diskussion im Ausschuß geführt worden war - auch mit den Vertretern des Volksbegehrens wurde darüber diskutiert -, hat es einen § 27-GOG-Antrag der Regierungsfraktionen gegeben, der in wesentlichen Punkten von jenen Positionen, die im Ausschuß offensichtlich von vielen als gemeinsamer Weg empfunden worden sind, abgerückt ist.

Wahr ist, daß Sie eine Haftung, die dann zulässig ist, wenn eine Mitverursachung eines Schadens durch die gentechnisch veränderten Eigenschaften eines Organismus stattfindet, ablehnen. Im neuen Entwurf gibt es eine solche Haftung nicht. Es gibt nur noch dann eine Haftung, wenn ein Schaden unter Mitwirkung anderer gefährlicher Eigenschaften eines GVO entsteht. Der Tatbestand einer Mitverursachung eines Schadens aufgrund der gentechnisch veränderten Eigenschaften, die ein Organismus hat, ist zwar im ersten Entwurf enthalten gewesen, Sie haben ihn aber aus Ihrem Antrag herausgestrichen. Es ist keine Bestimmung über das Produkthaftungsgesetz enthalten, es geht daher nur bis zum Zulassen des Inverkehrbringens, Herr Abgeordneter Lukesch. (Abg. Dr. Lukesch: Das kommt ja! Das liegt ja schon in Brüssel!)


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