Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 41

sein, daß ein Dialog geführt wird, daß es eine Auseinandersetzung gibt, damit Sachargument gegen Sachargument diskutiert werden kann.

Für diesen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist es natürlich wichtig, daß die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt, aber es darf sich auch niemand verschließen. Vor allen Dingen dürfen sich bei diesen Informationsarbeiten die Wirtschaft und die Wissenschaft nicht verschließen, denn ansonsten müßte die Bevölkerung ja annehmen und erwarten, daß da etwas Geheimes und Gefährliches geschieht. Und das soll und wird ja hoffentlich nicht der Fall sein.

Diese Information und diese Auseinandersetzung mit der Bevölkerung hat die Wirtschaft, vor allen Dingen aber die Wissenschaft aufzunehmen. Auch wenn schlußendlich im Sinne von Gesetzgebung und Vollziehung natürlich die Politik in diesem Land Verantwortung zu tragen hat, werden wir auch Wirtschaft und Wissenschaft nicht ihrer Verantwortung entbinden können und ihnen ihre Verantwortung nicht abnehmen können. Und deswegen finde ich es auch so begrüßenswert und positiv, daß wir ein Haftungsrecht haben werden. Man wird sich also nicht zurückziehen können auf eine einmal gegebene Bewilligung, sondern auch später wird etwas einverlangt werden können, sollte wider Erwarten ein Schaden entstanden sein - das wird ja hoffentlich nie der Fall sein. Ich habe immer gesagt, die Haftung ist die beste und die intensivste Prävention, die es gibt, denn niemand, kein Wirtschaftstreibender, kein Wissenschafter, wird ein Risiko eingehen, wenn er beziehungsweise sie weiß, daß es Folgen hat, wenn fahrlässig oder womöglich sogar grob fahrlässig gehandelt wird.

Die Arbeit ist für mich als zuständige Ministerin ganz sicher nicht beendet, sondern wird heute mit einem neuen Anfang fortgesetzt, mit einem für mich sehr positiven neuen Anfang, weil wesentliche Bestimmungen, die ich von Anfang an vermißt habe, heute und hier beschlossen werden sollen. Ich glaube, daß mit den Parteienstellungen, mit dem Öffnen und dem Neuzugang der wissenschaftlichen Ausschüsse, mit den Haftungsbestimmungen und mit vielem anderen mehr tatsächlich die Basis dafür geschaffen wurde, daß wir in Fairneß, in Offenheit und vor allen Dingen case by case, Fall für Fall, in Zukunft der Gentechnik gegenüberstehen werden. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. - Bitte.

10.37Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Sinne des mir vom Nationalrat im Dezember erteilten Auftrages zur Vorlage von Haftungsregelungen im Rahmen des Gentechnikgesetzes bis 15. April habe ich einen aufgrund der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf und unter Berücksichtigung weiterer Beratungen auf Expertenebene modifizierten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Vorhabens und zur Erleichterung der parlamentarischen Prozeduren wunschgemäß dem Parlament direkt zur Verfügung gestellt. Dieser Gesetzestext ist auch in den heute vorliegenden Antrag eingeflossen. (Abg. Mag. Schweitzer: Was bleibt übrig?)

Auch wir, meine Damen und Herren von der Opposition, sehen die zivilrechtlichen Haftungsregelungen im Zusammenhang mit Gentechnik nicht isoliert auf den Bereich der Entwicklung und Erprobung von GVOs. Uns ist durchaus bewußt, daß sich das Risikopotential der Gentechnik im nachfolgenden Inverkehrbringen gentechnisch hergestellter oder veränderter Produkte fortsetzt. Das führt zur Frage, welche Änderungen des diesen Bereich regelnden Produkthaftungsgesetzes zweckmäßig, aber auch nach der EU-Rechtslage möglich sind.

Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung meinen Ministerratsvortrag zur Kenntnis genommen, daß wir uns im Zusammenhang mit den im Produkthaftungsgesetz geplanten Änderungen wegen der darin vorgesehenen Aufhebung des Haftungsausschlusses des sogenannten Entwicklungsrisikos an die Europäische Kommission wenden und ihr die bereits im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Änderungen mitteilen werden.


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