Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 65

umfassend gesehen worden ist. Vielmehr war zu beobachten, daß diese Frage stark emotionalisiert wurde, und dabei haben sich zum Teil sicherlich auch die Medien mächtig eingebracht. Ich denke, da haben wir alle Einkehr zu halten und gemeinsam den Sachverhalt zu überdenken.

Wenn etwas zum Beispiel - wie vorhin erwähnt - in wichtigen Bereichen unseres Lebens den Menschen zum Wohle gereicht, kann es dann nicht im Leben allgemein als große Bedrohung oder als der Menschheit zum Fluche gereichend dargestellt werden. Es war ungemein schwierig, einen richtigen Weg zu finden, auf dem die Vorgaben des Volksbegehrens - diese könnte man lange diskutieren - sinnvoll weiterentwickelt und ein reales brauchbares Ergebnis erzielt werden konnte.

Ganz bestimmt sind mit dieser Gesetzesvorlage nicht alle Fragen restlos geklärt worden. Sicherlich wurde nicht allen Erwartungen der Proponenten entsprochen. Das war auch nicht zu erwarten, da es auch nicht die für eine gemeinsame Linie notwendige, erkennbare Konsensbereitschaft gab.

Das Ausschußergebnis, das heute zur Beratung vorliegt, entspricht auch nicht den Vorstellungen der Oppositionsparteien. Es war ja auch kein besonderes Interesse an einer umfassenden Lösung bemerkbar, sonst wären sie nicht am Schluß der Beratungen ausgezogen und hätten sich nicht in spektakulärer Weise einer Pressekonferenz zugewandt, die zu ihrem Leidwesen - das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen - völlig ihre Wirkung verfehlt hat.

Wenn heute Mag. Schweitzer hier sagte, er teilt ein in Gewinner und Verlierer, dann kann ich ihm nur eines sagen: Er steht sicher auf der Seite der Verlierer (Abg. Mag. Schweitzer: Die Demokratie steht auf der Seite der Verlierer!), denn all jene, die ausgezogen sind, haben an einer positiven, brauchbaren Lösung kein Interesse gezeigt, haben nicht mitgewirkt und sind deshalb nicht als Sieger zu bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Ergebnis, welches wir heute beraten und beschließen, entspricht mit Sicherheit den Erwartungen vieler Unterzeichner des Volksbegehrens und auch vieler Bürger, die an einer zukunftsorientierten sinnvollen Entwicklung interessiert sind. Das Ergebnis der Beratung ist in seiner gesamten Tragweite ganz bestimmt ein großer Fortschritt für unser Land, weil damit wissenschaftliche Forschung geregelt ist. Die Anwendung von genveränderten Organismen in den Produkten wird natürlich nur unter strengen Bedingungen und bei Einhaltung von Auflagen ermöglicht.

Wichtig für unser Land ist dieses Ergebnis der Beratungen auch deshalb, weil wir in Österreich aus einer bedrückenden Isolierung herauskommen mußten. Es war nicht beruhigend und schon gar nicht erbauend, wenn Betriebe von internationaler oder nationaler Konzentration erklärten, daß in Österreich Firmen nicht investieren wollen, da - aus ihrer Sicht - die Einstellung in Österreich zur Gentechnik und zur Biotechnologie allgemein als schlecht, unsachlich und extrem emotionalisiert beurteilt wird.

Nicht alles bejahen und zulassen, aber aus der vorhin genannten Blockade herauszufinden: Das war die besondere Leistung des Ausschusses! Dafür sollten wir nicht nur der Ausschußvorsitzenden Maria Rauch-Kallat und dem Herrn Abgeordneten Gradwohl danke sagen, sondern auch allen Mitarbeitern in den Ministerien, die an der Ausschußarbeit mitgewirkt haben, vor allem aber auch allen Experten, die bereit waren, die gesamten Ausschußberatungen mitzutragen, mitzuverfolgen und mitzugestalten. Ich glaube, daß wir damit für unser Land etwas ganz Wichtiges erreicht haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny.)

Entscheidend für die Materie ist die Tatsache, daß die Haftungsbestimmungen durch eine hohe moralische Anforderung und durch eine Deckungsvorsorge nach Sicherheitsstufen optimal geregelt sind. Auch die Auswirkungen auf die Umwelt sind berücksichtigt. Verwaltungsbehörden können bei wesentlichen Beeinträchtigungen die Wiederherstellung verlangen.

Diejenigen, die hier kritisiert beziehungsweise behauptet haben, daß in diesem Bereich die Parteienstellung schlechter wäre als im Bereich des Baurechts, möchte ich fragen, in welchen


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