Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 161

haben, hat sich die FPÖ ganz eindeutig gegen eine verfassungsrechtliche Verankerung ausgesprochen; das ist nachzulesen. (Abg. Haller: Weil sie nicht notwendig ist!)

Jedenfalls ist es zuwenig, sich nur zur Gleichstellung zu bekennen - das haben wir schon, darin sind wir uns schon einig. Daher werden wir diesem Antrag der Koalitionsparteien nicht zustimmen, da das nicht mehr ist als ein rechtlich wirkungsloses Lippenbekenntnis. Ich glaube, jede engagierte Frau auf seiten der SPÖ wird dieser Auffassung zustimmen. Die Grünen und die Liberalen werden hier einen gemeinsamen Abänderungsantrag einbringen, und dann werden Sie herausgefordert sein. Wir wollen nur ein Wort ändern: Wir wollen "bekennen" durch "verpflichten" ersetzt sehen, denn eine Verfassung ist kein Glaubensbekenntnis. Eine Verfassung hat klare rechtliche Regelungen vorzugeben, die dann verpflichtend einfach-gesetzlich umzusetzen sind. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Grüne und Liberale haben solche Anträge, aus denen diese Verpflichtung klar hervorgeht, ausgearbeitet, leider wurden sie jedoch abgelehnt. Ich halte diese Verpflichtung deshalb für so notwendig, weil nur aus dieser Verpflichtung heraus besondere Maßnahmen für Frauen einforderbar sind. Ich denke dabei insbesondere an den Qualifizierungsbereich.

Die Initiatorinnen des Frauen-Volksbegehrens haben unser klares Ja zu bildungspolitischen Maßnahmen, und aufgrund der Verpflichtung hätten wir die Chance, die dafür notwendigen Mittel einzufordern. Wir wissen, daß das AMS hinsichtlich der finanziellen Mittel ausgebeutet ist, wir wissen, daß das AMS Frauenprojekte aushungert, wir wissen, daß zuwenig Geld vorhanden ist, um Wiedereinsteigerinnen zu fördern, wir wissen, daß zuwenig Geld vorhanden ist, um Koordinierungsstellen für Frauenprojekte und Vorfinanzierungen zu gewährleisten. Wir wissen, daß wir im Bildungsbereich - es wäre schön, wenn die Unterrichtsministerin hier wäre - endlich Änderungen brauchen, um dieser Segmentierung des Arbeitsmarktes, diesem Einteilen in gut bezahlte Männerarbeit und schlecht bezahlte Frauenarbeit entgegenwirken zu können. Aber hiezu kam auch von der Unterrichtsministerin nicht mehr als ein Lippenbekenntnis und eine gut inszenierte Selbstdarstellung am heutigen Tage. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer.)

Im Zusammenhang mit dem Frauen-Volksbegehren gibt es unser klares Ja zu einer Verfassungsänderung im Sinne der Initiatorinnen, ein Nein zum Antrag der Regierungsparteien. Die Vertreter des Volksbegehrens haben ein klares Ja zu zwei Jahren Karenzgeld für Alleinerzieherinnen. Sie haben ein klares Ja dafür, daß das PartnerInneneinkommen für Notstandshilfe und für AusgleichszulagenempfängerInnen nicht anzurechnen ist. Sie haben unser klares Ja für eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmüttern und natürlich auch für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Frau Ministerin! Wenn Sie heute sagen - ich habe das fast als polemisch erachtet -: Auch Straßen werden von der öffentlichen Hand gebaut, die öffentliche Hand hat Infrastrukturen bereitzustellen!, muß ich Sie fragen: Glauben Sie wirklich, die Frauen haben noch 20 Jahre Zeit, bis eine flächendeckende Versorgung durch Kinderbetreuungseinrichtungen möglich ist? So lange wird es nämlich dauern, wenn Sie - und ich bedanke mich dafür - Jahr für Jahr 600 Millionen Schilling lockermachen; ich habe mir das ganz genau ausgerechnet.

Wir müssen doch auch Bedingungen schaffen, um eigene Initiativen zu fördern. Wir müssen Anreize geben, daß Betriebe, daß Privatpersonen in diesem Bereich tätig werden, denn nur so werden wir rascher eine entsprechende Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen erreichen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

Wir haben - das ist nicht geheim - unsere Probleme hinsichtlich der Förderung und der öffentlichen Auftragsvergabe. Wir glauben, daß das überreglementiert, überbürokratisch ist. Die Liberalen setzen in diesem Zusammenhang auf ein steuerliches Anreizsystem für jene Betriebe, die evaluierbare Frauenförderpläne vorlegen.

Wir haben ein Problem hinsichtlich des gesetzlich garantierten Anspruches auf Teilzeit. Dieser mag vordergründig familienfreundlich sein, aber das, was familienfreundlich ist, ist nicht unbedingt auch frauenfreundlich. Der Vorteil der besseren Vereinbarkeit von Kindern und Beruf wiegt nicht immer den Nachteil auf, keine Karrierechancen zu haben, im betrieblichen Fortkommen


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