Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 222

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 731/A der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird (1146 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. - Unter einem, Herr Minister! (Der auf der Regierungsbank sitzende Bundesminister Dr. Einem schmunzelt.)

Es sind dies die Berichte des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Anträge 695/A und 731/A. (Abg. Dr. Khol überreicht Abg. Rosemarie Bauer einen Strauß roter Rosen. - Die Abgeordneten der ÖVP applaudieren.)

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, hingegen ist zu Punkt 19 der Abgeordnete Dr. Stippel in meinem Croquis als Berichterstatter vorgesehen. Ist das ein Irrtum? (Abg. Dr. Stippel: Ja!) - Eine Berichterstattung wird also nicht gewünscht.

Damit können wir sogleich in die Debatte eingehen.

Es hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

23.28Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich kenne zwar nicht den Grund, der Herrn Klubobmann Khol veranlaßt hat, Frau Kollegin Bauer mit einem so schönen roten Blumenstrauß die Aufwartung zu machen. (Abg. Schwarzenberger: Sie können trotzdem gratulieren!) Welcher Grund es auch immer sein mag: Ich möchte mich dieser Gratulation sehr herzlich anschließen. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall.) Ich weiß nicht, ob es ein Geburtstag ist oder eher ein Trost. (Abg. Dr. Khol: Nein! Eine Anerkennung! Die Anerkennung des Frauen-Volksbegehrens!) Ein Blumenstrauß, übergeben zum Zeichen des Trostes, weil Sie Ihre Frauenforderungen in diesem Haus nicht durchgebracht haben. - Sei es, wie es sei. Jedenfalls herzliche Gratulation!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der soeben absolvierte Abstimmungsmarathon hat fast schon den Charakter isometrischer Übungen angenommen. Ich hoffe daher, daß Sie noch die nötige Frische haben, die folgenden Tagesordnungspunkte und Debattenbeiträge über sich ergehen zu lassen.

Zur Debatte stehen nun Änderungen, Novellierungen des Studienförderungsgesetzes und des Fachhochschul-Studiengesetzes. Im Detail und inhaltlich werden die nachfolgenden Redner meiner Fraktion noch dazu Stellung nehmen.

Generell ist zu sagen, daß die Intention beider Gesetzesnovellen richtig ist, wenngleich sie unseres Erachtens unzureichend sind. Die Förderungspraxis für ältere Studierende mit einer Steigerung des Höchstalters von 30 auf 35 Jahre zu regeln, ist zwar eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Gesetzessituation und sicher sinnvoll. Eine Beschränkung ist aber generell abzulehnen.

Wir wissen aus Untersuchungen, daß gerade bei älteren Studierenden, die die Studienförderung in Anspruch nehmen, die Kausalität der Studienförderung mit dem Studienerfolg gegeben ist. Man sollte Studierende ab 35 nicht schematisch von dieser Förderung ausschließen, da es nach allen Tendenzen und Untersuchungen offenkundig so ist, daß der Studienerfolg eines Studierenden, der eine Studienförderung in Anspruch nimmt, umso mehr auf die Studienförderung zurückzuführen ist, je älter er ist. Es ist daher nicht einzusehen, daß es in der Altersfrage zu einer Beschränkung kommt.


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