Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 238

Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch davor warnen - Sie haben es heute nicht erwähnt, aber es ist in der Diskussion als etwas populistischer Aufputz nach außen immer wieder herangezogen worden -, auf der einen Seite die Unschuldsvermutung, was den Täter betrifft, und auf der anderen Seite die absolute Notwendigkeit, die Opfer besser zu stellen, zu vermischen. Das gebietet meiner Ansicht nach einfach die Sachlichkeit. Bis vor kurzem war es noch üblich, diese beiden Positionen nebeneinander oder gegeneinander zu stellen. Das ist an sich nicht legitim, da es völlig unterschiedliche Regelungskreise sind.

Kurz zusammengefaßt möchte ich sagen, daß es sicher einige Punkte gibt, denen wir uns anschließen können. Wir sehen durchaus Möglichkeiten, darüber zu sprechen. Es gibt einzelne Punkte, die diskussionswürdig sind, bei denen man meiner Meinung nach allerdings in der Ihnen vorliegenden Form zu keinem Ergebnis kommen wird.

Ich denke hier etwa an das Anbieten grundsätzlicher Verfahrenshilfe, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation. - Das ist etwas, dem ich nichts abgewinnen kann. Wenn die Möglichkeit besteht, daß das Opfer bei einer Verurteilung des Beschuldigten, wenn dieser tatsächlich der Täter war, die ihm entstandenen Verfahrenskosten erstattet bekommt, so sind diese Kosten inkludiert. Sie sind verlangbar, und daher geht es in dieser Phase eigentlich darum, einen Vorschuß zu leisten oder nicht zu leisten. Man sollte das, denke ich, von der Einkommenssituation abhängig machen. (Abg. Dr. Ofner: Das habe ich gesagt!) Es steht aber nicht so im Antrag, Herr Kollege. (Abg. Mag. Stadler: So war es gemeint!) Wenn Sie es so meinen, dann habe ich kein Problem damit. (Abg. Mag. Stadler: Es ist aber so referiert worden!) Verehrter Kollege! Sie haben einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag liegt so vor, Sie haben ihn nicht abgeändert. Ich kann dazu nur das sagen.

Herr Kollege! Zusammenfassend: Es ist eine Diskussionsgrundlage. Aufgrund dieses Vorverfahrenspapiers gibt es breite Diskussionsmöglichkeiten. Wir werden alle gemeinsam danach trachten, eine signifikante Verbesserung der Rechte der Opfer zustande zu bringen. Unsere Hilfe haben Sie jedenfalls. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.32Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeit: 2 Minuten. (Abg. Wabl: Zwei Minuten ist aber zuwenig!) - Bitte, Frau Abgeordnete.

0.32Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der bereits relativ späten Stunde möchte ich nur ausführen, daß ich die Bemühungen um die Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer begrüße. Es ist bekannt, daß dieses Thema ein Schwerpunkt unserer Justizpolitik ist.

Herr Kollege Ofner! Zu Ihren konkreten Vorschlägen: Insbesondere eine verbesserte Stellung der Privatbeteiligten bei der Subsidiaranklage und auch die Normierung der Verfahrenshilfe für Opfer, in welcher Ausformung auch immer, kann ich nur begrüßen.

Es ist erfreulich, daß bereits ein Diskussionsentwurf zur Reform der strafprozessuellen Vorverfahren vorliegt. (Abg. Dr. Ofner: Frau Kollegin, nur ein Wort! Die ist immer da!) Darin ist in einem Kapitel speziell darauf eingegangen worden, Privatkläger, Privatbeteiligte und Subsidiarkläger einer besseren Rechtsstellung zuzuführen. Ich glaube, daß wir ... (Abg. Dr. Ofner: Was haben Sie da in der Hand?)

Der neue Diskussionsentwurf des Justizressorts wird heute der Presse vorgestellt werden und genau das, Herr Kollege Ofner, will ich Ihnen mitteilen. (Abg. Dr. Ofner: Kann ich das auch haben? Dann können wir vielleicht besser reden! Das ist der neue Stil der Regierung!) Er ist auch den Oppositionsparteien vom Justizressort zugegangen. (Abg. Dr. Ofner: Der Presse vielleicht!) Er wird ja erst heute vormittag der Presse vorgestellt. Dann werden wir ihn intensiv diskutieren können. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Dr. Ofner: Mit der Presse wahrscheinlich!)

0.34


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1