Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 46

Die Sozialdemokraten werden sich einerseits mit allen Mitteln für eine bedingungslose Aufklärung einsetzen, andererseits sind wir natürlich auch gefordert, zu überprüfen, ob das diesbezügliche rechtliche Instrumentarium dazu geeignet ist.

Das österreichische Kartellrecht - und darum geht es in erster Linie - regelt zwar Kartelltypen, Kartellverträge, aber es ist kein Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es erscheint veraltet. Gefragt ist daher, wie Submissionskartelle in Zukunft kartellrechtlich zu beurteilen sind. Dies erfordert eine zivilrechtliche, kartellrechtliche und strafrechtliche Beurteilungsweise.

Zivilrechtlich ist klar: Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, daß derartige Kartelle sittenwidrig und rechtsunwirksam sind. Ist aber eine Submissionsabsprache strafrechtlich gesehen ein Betrug? - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da entsteht bereits ein Problem, denn für den vollendeten Betrug ist das Tatbestandselement des "Vermögensschadens" erforderlich.

Kann nun dieser Vermögensschaden festgestellt werden oder nicht? Auch wenn Belege vorliegen, wer bemißt den Vermögensschaden? - Die österreichische Strafrechtslehre geht jedenfalls davon aus, daß Submissionskartelle nicht unter Betrugsgesichtspunkten diskutiert werden sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten vielmehr grundsätzliche Überlegungen zur Einführung eines eigenen Straftatbestandes für Submissionsabsprachen im Kartellgesetz anstellen und gleichzeitig grundsätzliche Fragen diskutieren. Zum Beispiel: Ist zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ein strafrechtlicher Schutz notwendig? Ist unsere Gerichtsorganisation, ist die überlastete Staatsanwaltschaft überhaupt in der Lage, illegale Kartelle zu verfolgen? Muß diese Kriminalisierung nicht europaweit diskutiert werden, weil es sonst einen Standortnachteil für österreichische Unternehmen gibt?

Wir Sozialdemokraten regen eine Reform des Kartellrechtes an mit dem Ziel, einen derartigen eigenen Straftatbestand zu schaffen. Gleichzeitig muß diese Diskussion auch auf europäischer Ebene geführt werden. Ziel sollte sein: Sicherung des Wettbewerbs, Verhinderung von Preisabsprachen, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordneter Mag. Johann Maier (fortsetzend): ... Schutz des seriösen Mitbewerbers, Schutz des Steuerzahlers und der österreichischen Konsumenten. Dafür werden wir uns einsetzen! (Beifall bei der SPÖ.)

10.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. - Bitte.

10.56Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns eigentlich in einer sehr merkwürdigen politischen Konstellation: Einerseits gibt es den sogenannten obersten Aufdecker der Nation, den - unter Anführungszeichen - "lieben" Jörg, dem wiederum einer seiner Erfüllungsgehilfen, der "liebe" Rosenstingl, verlorengegangen ist - wie so viele andere. Er ist nun voll damit beschäftigt, die vielen Scherben - seien sie finanzieller oder organisatorischer Natur - aufzuräumen. (Abg. Mag. Stadler: Was ist am Rosenstingl lieb?)

Doch stellen Sie sich vor, meine sehr verehrten Damen und Herren: Da macht ihm andererseits nun sogar ein Grüner von der Wiener Landtagsfraktion, der "liebe" Pilz - unter Anführungszeichen -, seinen Ruf streitig, während der "liebe" Jörg in Taiwan selbstbewußt und staatstragend Fragen der Europäischen Union behandelt.

Ich verstehe es ja, daß die Grünen hinter einem neuen Thema her sind - auf Bundesebene wahrscheinlich genauso wie in Salzburg -, weil ihnen die Umweltthemen anscheinend ausgegangen sind. Wenn ich bedenke, daß der grüne Klubsekretär namens Sams in Salzburg zu den Beamten geht und nachfragt, welche Umweltprobleme es denn gäbe, denn man müßte sich ja


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