Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 12

schulen, dem Berufsförderungsinstitut, dem Wirtschaftsförderungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen.

Für die Zeit dieser Lehrgänge erfolgt eine sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung der Teilnehmer mit Lehrlingen im dualen Ausbildungssystem. Sie erhalten dafür eine besondere Beihilfe in der Höhe von 2 000 S.

Ich berichte das deshalb hier so ausführlich, sehr geschätzte Damen und Herren, weil wir hier auch neue Wege gehen, neue Impulse setzen, hier auch auf Anregungen der Sozialpartner eingegangen sind, und ich hoffe, daß damit genau das erreicht wird, was wir uns als Ziel gesetzt haben: daß die Jugendlichen in unserem Land immer eine positive Perspektive haben und daß es auch nie zu Generationenkonflikten kommen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zum Umsetzungskonzept noch eine ganz kurze Bemerkung machen. Herr Kollege Farnleitner und ich wurden beauftragt, die Beobachtung und die Evaluierung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes vorzunehmen, und wir haben dafür eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Es werden dabei für jede geplante Maßnahme die Zuständigkeit beziehungsweise die Mitkompetenzen, die Art der Umsetzung und der entsprechende Zeitplan festgelegt. Eine eigene Projektgruppe, die gemeinsam mit Frau Kollegin Gehrer ins Leben gerufen wurde, bearbeitet den Maßnahmenteil für Jugendliche.

Unsere Zielsetzung bei der Umsetzung ist es, mit allen an der Umsetzung mitwirkenden Akteuren, wie zum Beispiel den Ländern und Gemeinden, dem Arbeitsmarktservice, den verschiedenen Regierungsstellen und den Sozialpartnern, eng zu kooperieren und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Aber nicht zuletzt wollen wir auch Sie dazu einzuladen, uns in unserer Arbeit zu unterstützen.

Natürlich tragen die Sozialpartner im Rahmen der dritten Säule des Nationalen Aktionsplanes eine zentrale Mitverantwortung für die Modernisierung der Arbeitsorganisation zur Bewältigung des Strukturwandels. Das erfordert ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit unter Wahrung der sozialen Schutzrechte sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, angesichts all dieser Maßnahmen und in Zeiten der raschen Veränderungen in der Sozialpolitik, in der Wirtschaftspolitik, der Umweltbedingungen, in Zeiten des Konkurrenzdruckes und der Globalisierung - um auch diesen Begriff zu verwenden -, daß hier eine Sozialpolitik gemacht wird, die ein ausreichendes Mindestmaß an sozialer Sicherheit garantiert. Nur auf dieser Grundlage werden die Menschen, wird unsere Gesellschaft den wirtschaftlichen Wandel zukunftsorientiert und ohne Angst gestalten können.

Ich finde, daß dieser Nationale Aktionsplan für Beschäftigung diesen Zielsetzungen Rechnung trägt, und ich darf auch Sie, sehr geschätzte Damen und Herren, bitten, sich aktiv in die Umsetzung dieses Aktionsplanes einzuschalten und den Gesetzen, die dabei noch zu beschließen sein werden, Ihre Unterstützung zu geben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Frau Bundesministerin Hostasch.

Ich erteile nunmehr der Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten das Wort. - Bitte, Frau Bundesministerin.

18.02

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die österreichische Bundesregierung mißt in ihrer Arbeit und im Nationalen Aktionsplan der Bildung und der Jugendbeschäftigung eine besonders zentrale Bedeutung bei.


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