Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 61

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit diesem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung wird es uns gelingen, die notwendigen Anpassungen an die geänderten Produktionsstrukturen und Marktverhältnisse erfolgreich zu bewältigen! - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Ridi Steibl. - Bitte, Frau Abgeordnete.

21.49

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frauen Ministerinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Obwohl das Beschäftigungswachstum bei den Frauen in den letzten Jahren größer war als bei den Männern, blieb die durchschnittliche Arbeitslosenquote der Frauen im wesentlichen unverändert. Die Prozentsätze der Arbeitslosen weisen immer noch einen großen Unterschied zwischen Frauen und Männern auf. Die Arbeitslosigkeit bei Frauen ist nach wie vor höher als bei Männern. Zusätzlich ist vor allem bei den Frauen noch eine große Zahl versteckter Arbeitsloser dazuzurechnen.

Wir wissen, daß der nationale Beschäftigungsplan zwei ganz wichtige Säulen aufweist - sie wurden heute schon des öfteren angesprochen -, nämlich die Entwicklung des Unternehmergeistes und die Ermöglichung der Chancengleichheit.

Zur Säule des UnternehmerInnengeistes: Ich denke, daß sowohl die neue Selbständigkeit, aber auch der Bereich der Gründer und Gründerinnen wichtig sind. Wenn man sieht, daß die selbständig Beschäftigten in der EU 15 Prozent ausmachen, in Österreich hingegen nur 10,4 Prozent, dann wird klar, daß wir auf diesem Gebiet noch einiges zu tun haben, wiewohl anzumerken ist, daß die Rate jener, die nach fünf Jahren mit ihrem Betrieb noch bestehen können, in Österreich weit höher ist.

Gerade Frauen haben es im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe immens schwierig, ein Kleinstunternehmen weiterzuführen, wenn sie zum Beispiel in Karenz gehen müssen oder andere Betreuungspflichten haben. Daher ist es wichtig und, wie ich meine, lobenswert, daß für den Bereich der Unternehmensgründung jetzt vieles festgeschrieben wird und in der Folge umgesetzt werden muß.

Ich möchte ganz konkret noch einmal auf den Bereich der Jungunternehmerinnen eingehen, die speziell gefördert werden müssen. Wenn die Frage gestellt wird, warum Frauen eigentlich speziell gefördert werden müssen, dann kann ich feststellen, daß die Frauenarbeitslosigkeit nachweisbar nach wie vor im Steigen begriffen ist und daß Frauen einen anderen Zugang zu Krediten und zum Unternehmertum insgesamt haben. Daher ist es notwendig, all jene Forderungen, die jetzt festgeschrieben sind, auch umzusetzen, um eine neue Schiene zur Arbeitsplatzsicherung zu legen.

Der Ausbau der Förderung von JungunternehmerInnen unter ganz spezieller Berücksichtigung frauenspezifischer Anforderungen ist notwendig. Ebenso müssen Betriebe verstärkt unterstützt werden, die Frauenförderung betreiben und Arbeitsplätze schaffen, wie wir das im Zusammenhang mit dem Frauen-Volksbegehren bereits verankert haben. Neben der Unterstützung durch vorhandene Stellen wie ÖSP und Wirtschaftskammer, die exzellente Beratung anbieten, müssen auch EU-Projekte forciert werden, mit welchen sozusagen ein Dach über dem Kopf durch eine Art Gründerzentrum für Frauen errichtet werden kann.

Eine wichtige Rolle in bezug auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze spielt auch der Dienstleistungssektor, denn der Dienstleistungssektor ist im Wachsen begriffen. Frau Ministerin! Ich weiß, daß Sie das nicht gerne hören, aber ich möchte Sie trotzdem an das Home-Service und an den Dienstleistungsscheck erinnern. Ich meine, daß die öffentliche Hand sehr wohl noch einen Schritt weitergehen und Leistungen übernehmen kann, die nicht über die Arbeitsämter vermittelt und vom Arbeitsmarktservice angeboten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Chancengleichheit: Schaffung von Chancengleichheit besteht nicht nur darin, daß Frauenförderpläne festgeschrieben werden. Ich möchte auch an das Audit für familienfreundliche Ar


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