Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 17

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quenzen sein Ausgang hat, welche Konsequenzen er für die Angehörigen derer hat, die dort zu Tode gekommen sind. Wir haben keine Ahnung davon. Sie warten nicht einmal ab, wie dieser Prozeß weitergeht, Sie warten nicht einmal ab, wie dieses Urteil lauten wird. Nein, wir glauben, uns wieder einmal besonders beeilen zu müssen, wir glauben wieder einmal, die ersten sein zu müssen und zu einer Sache schon etwas beschließen zu müssen, zu der es offensichtlich international einiges an Unruhe, an Debatten und Überlegungen darüber gibt, ob das eigentlich so richtig ist.

Das hat nicht nur uns beunruhigt, das hat auch die italienische Regierung massiv beunruhigt. Es hat ernsthafte diplomatische Verwicklungen zwischen der italienischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten gegeben, aber das scheint Sie nicht zu interessieren. Statt dessen kommen Sie hier heraus und erzählen uns irgend etwas von Friedenssicherung, von Katastrophenhilfe und von all dem, was nett und beruhigend klingt und alle Gemüter nur wieder beruhigen soll. Sie gehen überhaupt nicht auf die Materie ein, Herr Kollege Spindelegger! Machen Sie uns nicht den Vorwurf, daß wir über den Artikel I hinaus nicht weitergelesen haben. Sie haben offensichtlich das ganze Dokument nicht gelesen! (Beifall bei den Grünen.)

Sie stehen hier heraußen und glauben immer noch, es geht um die "Partnerschaft für den Frieden" und um Katastrophenhilfe. – Es geht um etwas ganz anderes: Es geht darum, daß hiermit die österreichische Rechtssetzung außer Kraft gesetzt wird, und zwar in ganz empfindlichen Bereichen, und darum, daß – ich könnte darauf wetten (Ruf bei der ÖVP: Na geh!)  –, würden wir heute eine Umfrage unter den Abgeordneten durchführen, wer von ihnen eigentlich wirklich weiß, was wir heute hier beschließen, die meisten es nicht wüßten. (Abg. Wabl: Kollege Maitz weiß es ganz genau! Er ist ein ständiger Gast in der NATO-Zentrale!) Die meisten würden denken, na ja, das hat – so wie Sie es ja darstellen – etwas mit der Partnerschaft zu tun, mit Katastrophenhilfe und mit Friedenssicherung, und das wollen wir ja alle, und das ist ja wunderbar. Aber daß hiermit möglicherweise solchen Vorgängen wie in Cavalese Tür und Tor geöffnet werden, daß es möglich wird, daß Beweismaterial vernichtet wird und daß österreichische Gerichte nicht über ein Unglück, das in Österreich passieren kann und könnte, befinden können, das wissen Sie, denke ich, gar nicht.

Aber wir können auch auf das eingehen, was Sie erwähnt haben, und ich möchte das noch ganz kurz tun, denn auch das ist es wert, daß darauf eingegangen wird. Sehen Sie, wenn dem wirklich so wäre, daß das eine ganz klare Sache ist, dann frage ich mich: Wieso muß das österreichische Parlament heute zwei Erklärungen, zwei Vorbehalte beschließen? Wieso gibt es dann zu dem Ausschußbericht noch einen Anhang, der nochmals die Vorbehalte erläutert, weil offensichtlich nicht einmal die Vorbehalte verständlich genug sind? Das ist ja auch etwas, was zu denken geben müßte.

Wenn Sie sich die Vorbehalte ansehen, dann werden Sie sehen, es ist nur ein Vorbehalt wirklich völkerrechtlich gültig, und das ist der Vorbehalt, der die Todesstrafe betrifft. Die zweite Erklärung ist lediglich eine Feststellung des Parlaments, daß das, was wir heute beschließen, eigentlich unsere Gesetze nicht tangiert. Das ist nicht einmal das Papier wert, auf dem das steht! Das hat überhaupt keine Wirkung! Wir gehen einen internationalen Vertrag ein, der selbstverständlich unsere Verfassung berührt, der selbstverständlich unsere Gesetze berührt, der selbstverständlich die Fragen des Kriegsmaterialiengesetzes berührt, der selbstverständlich die Fragen der Verteidigung und Sicherheit berührt, und Sie geben sich mit einer Erklärung ab, in der wir feststellen – für uns, ganz alleine für uns –, daß wir das zwar heute beschließen, daß das für unsere Gesetze aber nicht verbindlich sei und daß das Ganze uns nicht tangiert.

Damit wir das auch ganz sicher verstehen, damit es sozusagen auch die letzten verstehen, gibt es dann noch eine zwei Seiten lange Ausschußerklärung dazu, wie das Ganze zu meinen ist.

Wissen Sie, das beruht ja nur darauf, daß Sie die Kühnheit haben, dieses Rahmendokument der "Partnerschaft für den Frieden" als politische Absichtserklärung zu definieren – als unverbindliche, völlig unverbindliche politische Absichtserklärung, hat einmal die Staatssekretärin wortwörtlich gesagt –, aus der eigenartigerweise eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten für Österreich erwachsen, unter anderem das, was wir heute beschließen. Wie erklären Sie sich


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