Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 18

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das, daß aus einer politischen Absichtserklärung so viele Rechte und Pflichten erwachsen? Das können Sie nicht erklären, weil es sich hier um einen Staatsvertrag handelt, um einen politischen Staatsvertrag, der politische Weichen stellt, der dem Land eben diese Pflichten auferlegt und auch diese Rechte einräumt und der eigentlich in diesem Haus hätte beschlossen werden sollen.

Da das Ganze, was Sie hier aufgeführt haben, aber von Anfang an ein einziger Murks ist, bleibt es auch so (Beifall bei den Grünen), bleibt es nicht nur so, sondern führt zu guter Letzt noch dazu, daß nicht irgend jemand, sondern der österreichische Botschafter bei den Vereinigten Staaten sich dann zu einer Erklärung entschließt, die das genaue Gegenteil von dem besagt, was wir heute beschließen. Wir beschließen heute, daß das nicht unsere Gesetze tangiert (Abg. Wabl: Wir nicht, dieses Haus beschließt das!) – dieses Haus beschließt das – und daß die Neutralität damit nicht tangiert wird.

Wenn Sie in der Veröffentlichung von Botschafter Türk nachlesen, dann werden Sie genau das Umgekehrte lesen: Sie werden darin genau lesen, daß das eigentlich durchaus mit der Neutralität vereinbar ist und im Krisenfall die NATO-Mitgliedschaft bei der "Partnerschaft für den Frieden" sogar mehr zählt als die Neutralität.

Es ist und bleibt nicht nur ein fragwürdiger Beschluß, den Sie heute treffen, sondern das, was Sie heute über die Bühne bringen wollen, ist und bleibt ein politisches Hasardstück.

Ich kann Ihnen zum Schluß nur noch einmal vor Augen führen: 21 Tote beim Seilbahnunglück in Cavalese, und keine Rechtsprechung in dem Land, in dem das passiert, ferner Vernichtung des Beweismaterials und Unterschlagung des Beweismaterials: Das beschließen Sie heute! (Beifall bei den Grünen.)

9.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte.

9.40

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte sehr offen auf einige Kritikpunkte eingehen. Es stimmt, daß über diese Vorlage seit Herbst vergangenen Jahres im Außenpolitischen Ausschuß beraten wurde. Es stimmt, daß bei der Übersetzung und Übermittlung auf dem Weg ins Parlament einige Pannen passiert sind. Es stimmt aber auch, daß alle zuständigen Stellen bemüht waren, dies sofort in Ordnung zu bringen und uns mit allen Auskünften und möglichen Hilfestellungen zur Seite zu stehen.

Es ist natürlich so, daß dieses SOFA-Abkommen auch ein bißchen zum Opfer eines Stellvertreterkrieges wurde. Da es keine Befassung des Parlaments mit der "Partnerschaft für den Frieden" gab – wie schon von anderen Rednern gesagt wurde –, fand die Debatte über die "Partnerschaft für den Frieden" ersatzweise beim Abkommen über die Rechtsstellung der teilnehmenden Truppen statt. Die Regierung hat schon am 26. November im Ausschuß durch die Frau Staatssekretärin, am 28. November im Hauptausschuß durch den Herrn Verteidigungsminister und in weiterer Folge im Ausschuß durch den Herrn Vizekanzler und Außenminister ihren Standpunkt vertreten und gemeint, daß aus verfassungsrechtlicher Sicht wegen des Wesens der Kooperation im Rahmen der "PfP" für die damit zusammenhängenden Dokumente eine Befassung des Nationalrates nach Artikel 50 B-VG nicht erforderlich ist.

Andere, darunter auch namhafte Professoren, waren folgender Ansicht: Nimmt man das Rahmendokument und das Einführungsdokument zusammen, bestehe kein Zweifel daran, daß dadurch rechtliche Verbindlichkeiten ausgelöst werden, die politischen, aber nicht minder auch gesetzesändernden Charakter aufweisen, weil dadurch der Aufgabenbereich des österreichischen Bundesheeres im Sinne des Wehrgesetzes und auch im Sinne der Bundesverfassung erweitert wird.

Wenn ich davon ausgehe, daß die Bundesregierung recht hat und eine Befassung des Nationalrates nicht erforderlich war, so habe ich mir – und ich möchte das ganz offen sagen – im Laufe


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