Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 60

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zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen samt Briefwechsel (1179 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1098 der Beilagen): 6. Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (1180 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht begehrt.

Wir beginnen die Debatte mit der Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Scheibner. Herr Abgeordneter, Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. Gesamtrestredezeit für Ihren Klub: 6 Minuten. Ich stelle 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.46

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei diesen zwei Regierungsvorlagen geht es um die Frage, inwieweit verschiedenen internationalen Einrichtungen, und da im speziellen des Europarates, besondere Vorrechte und Immunitäten zuerkannt werden sollen. Es ist eine derartige Regelung schon vorhanden. Nun geht es darum, daß auch die Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und auch die Mitarbeiter beim Europäischen Zentrum für lebende Sprachen ausgeweitete Immunitäten und Vorrechte bekommen sollen.

Meine Damen und Herren! Ich erinnere an die gestrige Diskussion über die Immunität der Abgeordneten, wo meine Fraktion die Meinung vertrat, daß Immunitäten und Privilegien nur in dem für die Ausübung des Mandats und der Funktion unbedingt notwendigen Ausmaß zuerkannt werden sollen. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht gerechtfertigt und gerade in einer offenen Gesellschaft auch immer wieder zu hinterfragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dasselbe sollte auch für Privilegien und Immunitäten im internationalen Bereich gelten, vor allem vor dem Hintergrund einer immer stärkeren europäischen Integration, einer stärkeren Öffnung der Nationalstaaten gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Gerade in Europa ist diese Entwicklung immer stärker vorhanden.

Vor diesem Hintergrund sehen wir es natürlich ein, daß auch Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jene Privilegien und Immunitäten erhalten sollen, die es ihnen ermöglichen, ihre Funktion bestmöglich auszuüben. Was nicht einzusehen ist, ist der Umstand, daß von diesen Immunitäten und Privilegien auch die Familienangehörigen profitieren sollen. Das würde auch einer Parallelregelung im österreichischen Recht für unsere Richter nicht entsprechen. In dieser Hinsicht geht, so meine ich, diese Regierungsvorlage beziehungsweise gehen diese Regelungen zu weit.

Ebenso verhält es sich in der Frage der Mitarbeiter beim Europäischen Zentrum für lebende Sprachen. Auch da soll es natürlich so sein, daß Mitarbeiter, die im Ausland eine Tätigkeit für europäische Institutionen verrichten, möglichst ungestört dieser Tätigkeit nachkommen können sollen. Warum aber auch da sehr weitreichende Privilegien, die ähnlich im Falle eines diplomatischen Status anzuwenden sind, gewährt werden, ist mir unerklärlich. Ich sehe nicht ein, warum es eine Steuerfreiheit für die Kfz-Steuer geben soll, warum es eine Steuerfreiheit für die dort bezahlten Gehälter geben soll und warum es etwa Ausnahmen bei Sozialversicherungsgesetzen oder eine rückwirkende Vergütung der Mehrwertsteuer geben soll.

Noch einmal: Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Integration Europas und einer Öffnung der Nationalstaaten innerhalb Europas – es geht ja hier nicht darum, daß Diplomaten oder andere Mitarbeiter europäischer Institutionen geschützt werden müssen, weil sie in irgendwelchen dubiosen Diktaturen ihre Tätigkeit verrichten müssen, sondern es geht ja hier um westliche De


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