durch die Einsetzung eines Pressesprechers sollte die Medienarbeit verbessert werden. Die Sonderkommission sollte fortan – unberührt von der politischen Diskussion und politischen Richtungen – nach rein kriminalpolizeilichen Gesichtspunkten arbeiten. Darüber hinaus wurden Verbindungsbeamte in den Bundesländern installiert. Dadurch wurde die Zusammenarbeit mit nachgeordneten Dienststellen entscheidend verbessert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Ermittlungsarbeit zur Causa Briefbomben neue Wege und neue Ermittlungsmethoden beschritten. Zwei Beispiele möchte ich anführen: die "Aktion Briefkästen" und das Projekt "Restwasseruntersuchung". Wir haben diese neue Wege nicht publik gemacht, denn nur so konnten in aller Stille diverse Vorkehrungen und strategische Maßnahmen getroffen werden; Maßnahmen, die unter nahezu weitgehender Geheimhaltung vorbeugend gegen die Täter gerichtet waren.
Beispielsweise weiß nur ein kleiner Kreis von Personen bis heute von einem Projekt, das Postbedienstete und mögliche Adressaten von Briefbomben vor deren Sprengwirkung schützen sollte. Anfang 1996 wurde ein Gerät in Auftrag gegeben, das sich die Ausstattung von Briefbomben mit einem Funksensor zunutze machen sollte, ein Gerät, das durch die Abgabe eines Impulses den Funksensor der Briefbomben betätigen und die Sprengladung zur Umsetzung bringen sollte. Ab 1. Juni 1996 bestückten Beamte des Gendarmerieeinsatzkommandos, die in Postuniformen und mit Postautos unterwegs waren, 2000 Postkästen in Niederösterreich und der Steiermark mit diesen Geräten. Die Postkästen waren unter Berücksichtigung der bisherigen Vorgangsweise der Täterschaft ausgewählt worden. Im Falle des Einwurfes einer Briefbombe wäre sie im Briefkasten zur Explosion gebracht worden.
Tatsächlich wurde am 27. September 1996 in Weisskirchen im Bundesland Steiermark von der Täterschaft ein Brief in einen solcherart präparierten Briefkasten geworfen. Der Brief enthielt ein teilweise verschlüsseltes Schreiben an das Magazin "profil", war allerdings nicht mit Sprengstoff ausgestattet.
Ab dem Jahre 1996 wurde in verstärktem Maße der Versuch unternommen, mit dem oder den Tätern über Printmedien und Fernsehen zu kommunizieren, um ihn oder sie damit unter Druck zu setzen. Im November 1996 erschien in diesem Konnex auch ein Buch zum Thema "Briefbomben", das vom Bundesministerium für Inneres unterstützt worden war, in dem die Einzeltätertheorie vertreten und ein stark akzentuiertes Täterprofil entworfen wurde.
Im Dezember 1996 wurde ein in der Geschichte der Kriminologie einzigartiger Versuch gestartet, nämlich über das Wasser, mit dem die Mörtelmischung des Sockels der Sprengfalle in Oberwart angerührt worden war, einen Weg zur Täterschaft zu finden. Ein deutscher Wissenschafter erklärte sich dazu imstande, die Restwassermenge auszuscheiden und molekularphysikalisch zu untersuchen. Später wurden diesem Projekt auch noch einige österreichische Wissenschafter zugezogen und zuletzt sogar die Atomenergiebehörde damit befaßt. Bereits im Frühjahr 1997 stand als erstes Ergebnis fest, daß wassermäßig eine geographische Eingrenzung auf zirka sieben Bezirkshauptmannschaften des Burgenlandes und der Steiermark – mit dem Schwerpunkt Leibnitzer Becken – möglich war.
Dies war auch der Grund, weshalb im Zuge der parlamentarischen Debatte um die besonderen Ermittlungsmethoden der Exekutive vom Bundesministerium der Wunsch geäußert wurde, die Rasterfahndung schon ab 1. Oktober 1997 zu erlauben. Es wurden in der "SOKO Briefbomben" alle Vorbereitungen für eine Rasterfahndung in diesen sieben Bezirkshauptmannschaften getroffen. Diese Rasterfahndung hätte sich unter anderem auf folgende Parameter gestützt: ein Mann im Alter zwischen 35 und 60 Jahren mit einer höheren schulischen Ausbildung, einem speziellen Ausbildungsstand im Bereich Elektronik, individuellen Kenntnissen im Bereich der anorganischen Chemie und einem möglichen Beschäftigungsverhältnis auf Werkvertragsbasis; dazu die generelle Berücksichtigung des von unseren Experten erstellten Täterprofils.
Die Vorarbeiten für einen Antrag an die Staatsanwaltschaft waren soweit gediehen, daß auf kriminalpolizeilicher Ebene die Ausmittlung der entsprechenden Datenbanken, deren Auftraggeber sowie eventuelle Dienstleister in Angriff genommen worden war. Die im Gesetz vorgesehenen