Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 79

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Einzelanträge für individuelles Abfragen von Datensätzen wurden formuliert. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, daß die Exekutive bei der Durchführung dieser Rasterfahndung auf Herrn Franz Fuchs gestoßen wäre.

Hohes Haus! Am 1. Oktober 1997 trat jedoch der "Briefbombenfall" durch die Explosion der Bombe von Gralla und die Festnahme von Franz Fuchs in seine entscheidende Phase. Die sachbezogenen Erhebungen nach dem 1. Oktober 1997 haben übrigens erbracht, daß die seitens der Sonderkommission berücksichtigten Indikatoren der in Aussicht genommenen Rasterfahndung zutrafen.

Seit der Festnahme von Franz Fuchs sind mittlerweile mehr als sieben Monate vergangen, sieben Monate, in denen durch die Sonderkommission und die anderen eingesetzten Organisationseinheiten in hervorragender Zusammenarbeit mit Gericht und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Klärung des Falles mit Hochdruck vorangetrieben wurden. Am heutigen Tag wurden nun die polizeilichen Ermittlungen mit der Überreichung der Vollanzeige an die Staatsanwaltschaft Graz abgeschlossen. Die genannte Sonderkommission steht vor ihrer Auflösung. Nur fünf oder sechs Beamte werden dem Gericht für ergänzende Ermittlungen weiterhin zur Verfügung stehen.

Hohes Haus! Im Laufe der Briefbombenermittlungen wurden immer wieder Vorwürfe gegen das Innenministerium und die Sicherheitsexekutive erhoben. Die erfolgreiche Beendigung der Erhebungen gibt mir Anlaß zu folgenden Feststellungen:

Erstens hat die österreichische Sicherheitsexekutive gezeigt, daß sie aus Fehlern lernen und die notwendigen Konsequenzen ziehen kann. Dies hat sie unter anderem in der professionellen Aufarbeitung des Falles Fuchs gezeigt.

Zweitens haben die Beamten der Sonderkommission und der anderen beteiligten Organisationseinheiten unter jahrelangem psychischen und physischen Druck mit größter Genauigkeit und Objektivität gearbeitet. Sie sind penibel allen Spuren und Hinweisen nachgegangen und haben sich auch durch zahlreiche Trittbrettfahrer, die es leider gegeben hat, nicht aus dem Konzept bringen lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ein sehr offenes Wort: Die Festnahme von Franz Fuchs war Glück und Zufall. Ich glaube aber, es war nicht nur Glück, sondern auch das Ergebnis einer konsequent eingehaltenen Strategie, den Täter unter Druck zu setzen, um ihm das Gefühl zu vermitteln, die Sicherheitsbehörden seien ihm bereits auf der Spur. Die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung wird beweisen, daß diese Strategie aufgegangen ist und richtig war.

Tatsächlich begann Fuchs bereits im November 1996, ihn belastendes Material zu vernichten. Er notierte die Kennzeichen von Autos, durch die er sich verfolgt fühlte, und er vermied es zuletzt immer mehr, das Haus zu verlassen. Am meisten Angst hatte er – wir wissen dies aus seinen Aussagen – vor der Rasterfahndung, deren Effizienz er als Techniker und EDV-Fachmann hoch einschätzte. Dies alles führte schließlich zur bekannten Überreaktion dieses Mannes bei der Kontrolle durch die Gendarmerie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vollanzeige der Sonderkommission enthält auf 947 Seiten einen Querschnitt der Ermittlungen der letzten viereinhalb Jahre. Sie listet alle Straftaten der Terrorserie auf, alle wesentlichen Ermittlungsschritte sowie die Ergebnisse der kriminaltechnischen und wissenschaftlichen Untersuchungen, und sie befaßt sich vor allem auch mit der Beweislage, die dem Gericht zur Beurteilung angeboten wird und den Tatverdacht gegen Franz Fuchs untermauert.

Ohne der Beurteilung durch die Justiz vorgreifen zu wollen, kann ich aus der Sicht des Innenministeriums folgendes Resümee ziehen:

Erstens: Der Tatverdacht gegen Franz Fuchs beruht auf einer dichten Indizienkette und – wie die Ermittler meinen – auch auf einigen Sachbeweisen. An Indizien seien – ohne in das schwe


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