Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 116

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Nicht auf den reichen Papa bezogen, sondern aufs Kind bezogen!)  – Jawohl, aufs Kind bezogen. (Abg. Wabl: Nicht nach dem Einkommen!) Herr Wabl! Ich habe bereits bei meiner Bezugnahme auf das liberale Transfermodell klar ausgeführt, daß es hier um einen Unterhaltsanspruch des Kindes geht und nicht um Geld, das Eltern bekommen. (Abg. Rosemarie Bauer: Sie nehmen den Familien 17 Milliarden Schilling weg! – Zwischenruf der Abg. Rauch-Kallat. )  – Wir nehmen den Familien nicht 17 Milliarden Schilling weg, sondern wir haben ein Modell zur Diskussion gestellt, von dem wir meinen, daß es ganz konkret, Frau Rauch-Kallat, jenen hilft, die es notwendig haben, und nichts den Rauch-Kallats gibt, die es nicht notwendig haben! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Lassen Sie mich einen Schritt weitergehen: zur Wohnbevölkerung. Ich habe hier die Zahlen von Oberösterreich. Im Jahre 2011 – das ist gar nicht so fern – werden wir in Oberösterreich weniger unter 20jährige haben als über 60jährige. Im Jahre 2031 wird der nichtproduktive Teil der Bevölkerung unter 20 Jahre und über 60 Jahre 108 Prozent der produktiven Bevölkerung zwischen 20 Jahren und 60 Jahren ausmachen. Wir müssen uns also in dieser Republik entscheiden, wie wir die Altersversorgung und die Ausbildung weiter finanzieren wollen.

Wir als Liberale wollen alle Möglichkeiten freimachen, damit sich Familien aus eigenem Antrieb zu Kindern entschließen (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer ) , und da wird die direkte Familienförderung alleine zuwenig sein. Die Kinderbetreuung als Alternative ist in Österreich nur im staatlichen Teil ausgebildet. Die Bundesregierung hat 600 Millionen Schilling für die Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt. Sie wird noch einmal 600 Millionen Schilling einsetzen. Das ergibt 15 000 plus 15 000 – so habe ich es den Unterlagen entnommen –, also 30 000 Kinderbetreuungsplätze.

Meine Damen und Herren! Das löst aber das Problem nicht. Sie werden den Mut haben müssen, den Schritt zu machen, daß in der Kinderbetreuung auch private Alternativen gefördert werden. Ich darf Ihnen, Frau Bauer, eine ganz kleine Rechnung vorführen, die weit mehr als eine Milchmädchenrechnung ist. Sie ist die steuerliche Realität in diesem Lande. Nehmen Sie ein gut verdienendes Ehepaar, wo beide berufstätig sind, das vor der Frage steht, ob es sich für Kinder entscheiden soll oder nicht. Um 30 000 S Arbeitskosten pro Monat darstellen zu können, müssen sie 55 000 S brutto verdient haben. Das ist ein Grenzsteuersatz von etwas über 42 Prozent. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )  – Die gibt es, Frau Dr. Mertel! Gott sei Dank gibt es Menschen, die gut verdienen, in diesem Land.

30 000 S Arbeitskosten bedeuten, sie können sich einen Bruttolohn von 15 000 S im Monat leisten, damit diese Haushaltsgehilfin, diese Familiengehilfin, die Bonne, wie immer wir sie nennen wollen, 11 000 S netto bekommt. Das heißt, sie müssen den fünffachen Bruttobetrag verdient haben, um der Person 11 000 S netto bezahlen zu können. Das ist ja skurril! Sie verhindern damit ja die private Kindervorsorge. Lösen wir uns doch davon, daß heute eine Hausangestellte oder ein männlicher Hausangestellter, wie auch immer, etwas Schlechtes sei, es ist eine Beschäftigung!

Gehen wir einen Schritt weiter: Wenn jetzt diese Hausgehilfin 15 000 S brutto verdient, dann betragen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeitrag davon in der Sozialversicherung 40 Prozent, also 6 000 S, die Lohnsteuer macht rund 2 000 S aus, die Kommunalsteuer, FLAF et cetera noch einmal 1 000 S. Das heißt, aus diesen 30 000 S Arbeitskosten, 15 000 S Bruttolohn, 11 000 S Nettolohn entstehen für den Staat 9 000 S Mehreinnahmen an steuerlichen Leistungen, Sozialversicherung oder Steuern. War diese Frau oder dieser Mann vorher auch noch arbeitslos, hat sie oder er, sagen wir, nur 6 000 S Arbeitslosenunterstützung bekommen, dann macht die Einsparung bereits 15 000 S aus. Das ist genau ein monatlicher Bruttolohn.

Warum haben Sie also steuerlich nicht den Mut, zu sagen, daß die einkommensstarken Familien die Möglichkeit haben – beide selbstverständlich, halbe-halbe –, diese 15 000 S, die diese Kraft als Bruttolohn verdient, als einen Steuerfreibetrag zu nehmen? – Das macht bei einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent erst 7 500 S Kosten für den Staat aus, und gespart haben Sie sich mindestens 9 000 S oder, wenn diese Frau oder dieser Mann arbeitslos war, 15 000 S.


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