Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 124

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meiner Person selbst –, den es bis zur Gemeinsamkeit gebraucht hat. Es war ein langer Weg, es war ein Weg gegenseitiger Überzeugung, es war auch ein schwieriger Weg, aber wir sind zu einem guten und sehr konstruktiven Ergebnis gekommen, und ich stehe nicht an, den Verhandlern dafür zu danken. Ich denke, da ist in manchen von uns der Familienmensch durchgekommen, und Finanzminister Edlinger und ich haben gerade festgestellt, daß wir gemeinsam zehn Kinder haben: er drei eigene und zwei Enkelkinder und ich fünf auf dem vorläufig direkten Wege, sodaß vom Emotionalen her, glaube ich, die Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen gegeben war. (Beifall bei der ÖVP sowie Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesminister Edlinger: Ich habe endgültig drei, er hat vorläufig fünf!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Folgendes ist noch wichtig: Neben der Erhöhung der Stammleistungen für unsere Familien, und zwar um 6 000 S pro Kind und Jahr – dieser Teil macht die wirklich sehr große Summe von 11 Milliarden Schilling aus, und dazu, Frau Abgeordnete Mertel, stehen wir von der Volkspartei sehr gerne –, sind wir – und diesen kleinen Satz gestatten Sie mir, Frau Mertel – nicht nur von der Mehrkinderstaffel nicht abgerückt, haben sie nicht fallen lassen oder entfernt oder darauf verzichtet, sondern haben auch einen Mehrkinderzuschlag für Familien mit drei und mehr Kindern eingeführt.

Dabei haben wir sehr wohl bei einer neuen Leistung eine Einkommensobergrenze in der vernünftigen Höhe von 42 000 S pro Familie und Monat eingezogen. Vernünftig ist das deswegen, weil schätzungsweise 80 oder 85 Prozent der Familien darunter fallen und diesen Mehrkinderzuschlag in Anspruch nehmen können, und vernünftig deswegen, weil, wie wir wissen, gerade Mehrkinderfamilien tendenziell stärker – ich will nicht sagen: armutsgefährdet sind – von Wohlstandsverlusten bedroht sind als Familien mit ein oder zwei Kindern oder Partner, die aus welchen Gründen auch immer keine Kinder haben.

Ich stehe dazu ebenso wie ich dazu stehe, daß diejenigen Menschen – ob das Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind, sei dahingestellt –, die in Zukunft fast keine oder gar keine Steuer zu bezahlen haben, den jeweiligen Absetzbetrag in voller Höhe von 5 000 S pro Jahr lukrieren können. Diese Begleitmaßnahmen sind ebenso sinnvoll, wie es wichtig war, die Stammleistung, nämlich die Kombination aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, um 6 000 S pro Jahr zu erhöhen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Peter! Normalerweise waren es in den letzten Monaten immer die Kinder des Herrn Bartenstein und die Kinder des Herrn Haselsteiner, die zum Vergleich herangezogen wurden, aber ich nehme zur Kenntnis, daß sich das von heute an geändert hat, daß in Zukunft meine Kinder und deine Kinder, sehr geehrter Herr Abgeordneter Peter, hier miteinander verglichen und als Beispiel herangezogen werden. Aber, sehr geehrter Herr Abgeordneter Peter, eines sage ich dir schon: Es wäre der größte Fehler gewesen – und wir haben das ja prüfen lassen –, da solche Überlegungen anzustellen beziehungsweise solch eine Lösung zu finden, mit der man den Kindern und der Familie des Herrn Haselsteiner oder auch des Herrn Bartenstein nicht gerecht worden wäre, weil genau diejenigen Einkommensschichten, die ganz oben liegen, deutlich mehr in den Familienlastenausgleichsfonds einzahlen, als sie jemals aus diesem herausbekommen. Wenn man diese Einkommensschichten, Herr Abgeordneter, von den Leistungen ausschlösse, dann müßte man sie auch von den Leistungen befreien. Das wäre ein sehr schlechtes Geschäft für den Familienlastenausgleichsfonds, ein schlechtes Geschäft für Österreichs Familien; unter anderem wollten und sind wir deswegen diesem Vorschlag nicht nähergetreten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist aber auch wichtig, zu erwähnen, daß es einen wichtigen Zusatzaspekt in dieser Familiensteuerreform gibt, und zwar die von der Frau Abgeordneten Mertel schon angeschnittenen zusätzlichen 600 Millionen Schilling für die Kinderbetreuung. Frau Ministerin Prammer und ich haben uns die Zahlen angeschaut, und wir sind bei den vier- bis sechsjährigen Kindern auf 1,2 Milliarden Schilling – das ist die erste Tranche – für bedarfsgerechte und flächendeckende Betreuung gekommen. Wir werden mit der zweiten Tranche vor allem in Richtung untere und obere Altersgruppen operieren und zum Beispiel auch der außerschulischen und der nachschulischen Betreuung mehr Stellenwert beimessen, was darauf


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