Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 132

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18.08

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Durch die Erstellung des Bundesbudgets 1999 sind in verschiedenen Bereichen gesetzliche Begleitmaßnahmen erforderlich. Das betrifft vor allem die heute schon oftmals angesprochenen, durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen im Einkommensteuergesetz.

Durch die vorliegende Regierungsvorlage wird auch das Finanzausgleichsgesetz geändert. Denn durch den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen gewährt der Bund im Rahmen der Familienförderung den Ländern eine weitere Tranche in Höhe von 600 Millionen Schilling. Damit wird eine Anhebung des Zweckzuschusses an die Länder für Kinderbetreuungseinrichtungen auf 1,2 Milliarden Schilling erreicht, und damit werden rund 19 000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen. Die Vereinbarkeit von Kind, Familie und Beruf wird dadurch weiter erleichtert, und es wird auch ein sozialdemokratisches Ziel erreicht.

Meiner Ansicht nach ist es wesentlich, daß zum Zweck der Projektbeurteilung und Mittelvergabe eine Kommission eingerichtet wird, der neben Vertretern des Bundes auch der Gemeindebund angehört.

Das Budget 1999 – dessen Beratungen wir morgen beginnen – kann auch als Meilenstein im Bereich der Familienförderung angesehen werden. Denn durch die Reform der Familienförderung wird der Großteil der Familien und damit die Zukunft unseres Landes stärker als bisher finanziell unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Damit werden die Rahmenbedingungen für die Kindererziehung verbessert, und soziale Härtefälle werden seltener werden. Österreich gehört bekanntermaßen zu den familienfreundlichsten Ländern in der EU. Das ist eindeutig eine Leistung der fast 30 Jahre dauernden SPÖ-Regierungsverantwortung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Das ist ein ganz neuer Ton!)

Der Verfassungsgerichtshof vertritt die Auffassung, daß Kinder nicht nur Sache privater Lebensgestaltung sind. Um dem Erkenntnis gerecht zu werden, wurde ein Modell gewählt, das einerseits am System der kombinierten Transferleistungen festhält. Dabei wird – darauf sind wir besonders stolz – auf die sozialen und familienpolitischen Bedürfnisse Rücksicht genommen. Die sozialen Komponenten werden für einkommensschwächere Familien ausgebaut, und ab dem dritten Kind – auch das wurde heute schon mehrmals betont – wird ein Mehrkindzuschlag geschaffen. Dieser Zuschlag ist zusätzlich an das Einkommen gebunden. Andererseits wird die Familienbeihilfe mit 1. Jänner 1999 sowie in einer zweiten Rate mit 1. Jänner 2000 deutlich angehoben. Somit erfolgt aufgrund dieses Bundesgesetzes eine erhebliche Valorisierung der Familienbeihilfe.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Einkommensteuer halte ich es für wichtig, neben der Erhöhung des Kinderabsetzbetrages um 350 S pro Monat und Kind auch die Tatsache zu erwähnen, daß geringe Einkommen durch die Anhebung der Negativsteuer von 2 000 auf 5 000 S stärker als bisher profitieren werden.

Nicht verschweigen dürfen und wollen wir auch, daß die Gesamtkosten der Familiensteuerreform im Ausmaß von rund 12 Milliarden Schilling zu einem beträchtlichen Anteil von den Ländern und Gemeinden mitfinanziert werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Da im Bereich der Umsatzsteuer Mindererlöse im Aufkommen augenscheinlich sind, befürworte ich die Regelung, wonach Unternehmer nur dann von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn sie ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen pünktlich nachkommen.

Hohes Haus! Durch die Budgetbegleitgesetze werden nicht nur rund 5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher profitieren, sondern es wird damit ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit getan. Daher werden wir Sozialdemokraten dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.13


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