Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 153

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heitsministers Ausserwinkler, die Gefahr besteht, daß diese Bewerbung in einem Debakel endet.

Es sind jetzt in Kärnten Maßnahmen gesetzt worden, um die Bewerbung voranzutreiben, und ich meine, daß es auch wesentlich ist, daß die Bundesregierung eine entsprechende Zusage beziehungsweise Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comité abgibt, da das Fehlen der geforderten Garantien die Bewerbung gefährden kann.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haider, Gaugg und Kollegen betreffend die Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bewerbung Klagenfurts um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2006

Um einerseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung Österreichs für die Olympischen Winterspiele 2006 raschest sicherzustellen und um eine internationale Blamage Österreichs aus Gründen der bislang fehlenden Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung doch noch zu vermeiden, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. einen höheren Beitrag als die bisher zugesagten 1,5 Millionen Schilling zu den Kosten der Olympiabewerbung 2006 zu leisten sowie

2. bis längstens 26. Mai 1998 geeignete Maßnahmen zu treffen, die vom Internationalen Olympischen Comité geforderten Garantieübernahmen der Republik Österreich in der Höhe von 11 Milliarden Schilling sowie die dafür erforderlichen Gesetzesbeschlüsse noch vor der Sommerpause des Nationalrates sicherzustellen und

3. im Falle des Zuschlages an Österreich für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2006 den Beitrag des Bundes an den Infrastrukturkosten zu gewährleisten."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die Rednerliste ist geschlossen und damit auch diese Debatte beendet.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt, und wir treten sogleich in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte daher, den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird samt Titel und Eingang in 1163 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Sigl und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Art. I Z. 8 und Art. II Z. 2 eingebracht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Sigl und Genossen abstimmen.


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