Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 43

auf der Seite des Frauenministeriums budgetiert bekommen - das möchte ich auch hervorheben -, aber das steht in keinem Vergleich zu den Familienberatungsstellen, die 110 Millionen Schilling im Budget fix verankert haben und sich um einen großen Bereich ihrer Tätigkeit nicht mehr sorgen müssen.

Einiges gibt mir noch immer zu denken, und darauf möchte ich hinweisen.

Zum einen, Frau Ministerin, habe ich gehört, daß Sie, bevor Sie sich mit dem Gedanken anfreunden können, daß es zu einer gesetzlichen Verankerung der Frauenberatungsstellen kommt, eine Bedarfserhebung durchführen und einmal feststellen wollen, wie groß der Bedarf überhaupt ist. Das klingt immer gut, aber ich bin hellhörig geworden bei dem Wort "Bedarfsuntersuchungen". Diese Frauenberatungsstellen gibt es zum Teil seit zehn Jahren. In zehn Jahren wurden genug Erfahrungen gesammelt. Es gibt genug Untersuchungen, es gibt genug Studien darüber, wie der Bedarf hinsichtlich der Frauenberatungsstellen ist. Es gibt genug Analysen darüber, wie wirksam die Arbeit ist. Es gibt genug Untersuchungen, es gibt genug Zahlen, zum Beispiel wie hoch die Quote der Frauen ist, die tatsächlich in den Beruf einsteigen können aufgrund der Kurse, die diese Frauenberatungszentren durchführen.

Aber eines macht mich vor allem skeptisch, eines haben wir gelernt in der Frauenpolitik: daß der Bedarf immer erst dann wirklich entsteht, wenn die Einrichtungen da sind. Sie können den Bedarf dort gar nicht feststellen, wo es keine Frauenberatungsstellen gibt, wo es solche Einrichtungen zurzeit noch nicht flächendeckend gibt. Das können Sie erst dann machen, wenn es die Einrichtungen gibt. Dann können Sie das evaluieren, und Sie werden sehen - und auch diese Erfahrung haben wir gemacht -: Je länger solche Einrichtungen existieren, desto höher wird der Bedarf, weil der Bekanntheitsgrad natürlich steigt, dadurch wird auch das Interesse größer und der Zugang für die Frauen wird erleichtert.

Das heißt, wenn Sie zuerst diese Untersuchung, diese Bedarfserhebung machen und dann erst feststellen wollen, ob Sie sich mit so einem Gesetz anfreunden können, dann bedeutet das eine Verzögerung von einem Jahr. Das heißt für die Frauenberatungsstellen konkret, wieder ein Jahr lang und vermutlich auch im übernächsten Budget für das Jahr 2000 nicht die Sicherheit zu haben, ob sie finanziell entsprechend abgesichert sind oder nicht.

Das heißt aber auch - und damit komme ich zu meinem zweiten Anliegen -, daß sie in der Arbeit, die sie machen, wieder einmal stark gefährdet sind.

Wir haben jetzt den Nationalen Beschäftigungsplan vorliegen. Wir haben ihn vor zwei Tagen hier mit Ihren Kolleginnen Hostasch und Gehrer diskutiert. Sie wissen wahrscheinlich genau - ich denke, Sie haben daran mitgewirkt -, daß in diesem Nationalen Beschäftigungsplan alle Maßnahmen enthalten sind, die gut sind: Berufsorientierungskurse, Wiedereinstiegskurse, Orientierungen, Beratungen, alles ist drinnen, ich will das jetzt gar nicht alles aufzählen. Aber Sie müßten schon auch wissen, daß das alles Bereiche sind, in denen in den letzten zwei Jahren zum Teil drastisch eingespart werden mußte, und zwar aufgrund Ihrer Kürzungspolitik, aufgrund Ihrer Sparpakete.

Ich möchte Ihnen hier auch einige Beispiele vorlesen, genauso wie Ihrer Kollegin Hostasch, denn mir scheint manchmal, daß Sie als Ministerinnen von der Praxis etwas weit entfernt sind. Sonst würden Sie nicht auf der einen Seite sagen - und das tun Sie -, mit diesem Nationalen Beschäftigungsplan werde sich vieles verändern, auf der anderen Seite aber nicht klar beantworten können, wie die Finanzierung ausschaut. 1,5 Milliarden Schilling stehen zur Verfügung, das wissen wir, aber das ist nicht erheblich viel mehr Geld, als es bisher zumindest nominell gegeben hat für Beschäftigungsmaßnahmen. Wir wissen, daß es tatsächlich weniger gegeben hat, weil zum Beispiel allein das AMS jedes Jahr an die 7 Milliarden Schilling an die Pensionsversicherungen hat abliefern müssen.

Sie können uns auch nicht sagen - es steht auch nicht im Nationalen Beschäftigungsplan -, wieviel dieser Mittel für Frauenbeschäftigungsmaßnahmen aufgewendet wird. Es steht auch nicht konkret drinnen, wie diese Maßnahmen evaluiert werden, und es steht auch nicht drinnen,


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