Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 44

wie Sie darauf reagieren werden in einem Fünfjahreszeitraum, wenn sich nach einem Jahr zeigt, daß die Verteilung möglicherweise nicht entsprechend Ihren Erwartungen ist.

Aber gehen wir ruhig die Liste durch. Berufsorientierungskurse mußten vielfach eingestellt werden, mußten reduziert werden von jenen Stellen, die diese durchführen, und das sind in erster Linie Frauenberatungsstellen, Frauenserviceeinrichtungen. Die Wiedereinsteigerinnenkurse mußten von verschiedenen Frauenberatungsstellen zum Teil gestrichen, abgesagt werden, weil es vom AMS keine verfügbaren Mittel mehr dafür gibt. Die speziellen Kurse, wie zum Beispiel Managementkurse - ein Beispiel aus Graz - mußten abgesagt, eingestellt werden, weil es keine Mittel und keine Möglichkeiten mehr gibt. Es gab dramatische Kürzungen gerade in dem Bereich, in dem es besonders notwendig wäre, nämlich bei den Jugendlichen, bei den Mädchen. Es mußte eine Reihe von Berufsorientierungskursen eingestellt werden - genau der Schwerpunkt, den Sie gesetzt haben, den wir gewollt haben und der auch wirklich außerordentlich wichtig ist.

Im besonderen mußten im Bereich der Mädchen auch die Kurse, die Unterstützungsmöglichkeiten für die Schulabbrecherinnen reduziert werden. Und was heißt das im Spiegel dessen, was wir im letzten halben Jahr diskutiert haben im Zusammenhang mit dem Frauen-Volksbegehren? Halten wir uns doch einmal vor Augen, daß 50 Prozent der Frauen nur einen Pflichtschulabschluß haben! Gerade in dem Bereich, in dem es darum geht, es Schulabbrecherinnen zu ermöglichen, doch zu einem Schulabschluß oder zu einer Berufsausbildung zu kommen, haben die Frauenberatungsstellen die Maßnahmen reduzieren müssen, weil Sie nicht in der Lage sind, die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Aber auch in einem Bereich, der besonders sensibel ist und von Ihnen besonders gern betont wird, nämlich jener der Kinderbetreuungshilfe, mußte dramatisch gespart werden. Es reicht nicht und es hilft nicht, auf der einen Seite 600 Millionen Schilling zur Verfügung zu stellen für Kinderbetreuungseinrichtungen. Das ist wichtig, das will ich betonen - aber es reicht nicht. Es reicht nämlich dann nicht, wenn die speziellen Kinderbetreuungsbeihilfen für Wiedereinsteigerinnen zum Teil gestrichen werden müssen oder, für mich völlig absurderweise, nicht mehr gegeben werden, wenn die Frauen zum selben Dienstgeber zurückkehren. Was das für eine Logik ist, verstehe ich überhaupt nicht. Frauen, die in Karenz waren und zum selben Dienstgeber zurückkehren und keine anderen Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben, bekommen vom AMS keine Kinderbetreuungshilfen mehr ausbezahlt, weil sie irgendwer - ich weiß nicht wann und wo - anders gewidmet hat.

Ich könnte diese Liste noch weiter fortsetzen. Wir haben genügend Briefe, Unterlagen, Hilferufe bekommen von den Frauenberatungsstellen, von Frauenserviceeinrichtungen, von Trägervereinen, die solche Maßnahmen durchführen. Sie sagen, daß sie das nicht mehr machen können.

Sie können nicht nur diese Kurse nicht mehr machen; Es werden auch Beratungstätigkeiten nicht mehr finanziert. Diese werden nur mehr über das AMS finanziert, wenn das AMS sie auch direkt durchführt. Ich sehe das als keinen Vorteil. Das ist nicht nur eine örtliche Zentralisierung, es ist auch, auf den speziellen Fall bezogen, keine individuelle Beratung, keine in die Tiefe gehende Beratung mehr möglich, wenn man den Betrieb auf dem AMS in der Praxis nur einigermaßen kennt.

All diese Maßnahmen zeigen auf, daß sich die Situation gerade für jene Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, die wieder zurückkehren wollen, ganz dramatisch verschlechtert hat. Sosehr ich mich bemühe - ich will überhaupt nicht schwarzmalen -, in diesem Nationalen Beschäftigungsplan auch nur irgend etwas zu erblicken, was mich optimistisch stimmen könnte, muß ich doch sagen: Ich sehe es nicht. Ich sehe es nicht! Wie gesagt, 1,5 Milliarden ohne genauere Zuteilungen, wofür sie sind, werden wieder dazu führen, daß die einzelnen Gruppen, die Anspruch haben, die berechtigten Anspruch haben, die auch erwähnt werden, die im Nationalen Beschäftigungsplan auch berücksichtigt sind, weiter untereinander ausgespielt werden, wenn es um die Zuteilung der Mittel geht.


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