Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 73

und der staatenübergreifenden kriminellen Aktivitäten erfordert verstärkt ein koordiniertes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden in den europäischen Staaten.

In Österreich wird der Anteil der organisierten Kriminalität an der Gesamtkriminalität auf etwa 30 bis 35 Prozent geschätzt. Die österreichischen Sicherheitsbehörden sind in vielen Bereichen des organisierten Verbrechens mit einer Form von Kriminalität konfrontiert, die über entsprechende Geldmittel sowie über eine entsprechende Logistik verfügt. Verstärkt kommt es dabei zur Nutzung von neuen Technologien und modernen Telekommunikationsmitteln.

Kriminelle Straftätergruppierungen aus den ehemaligen Ostblockstaaten sind in beinahe sämtlichen Deliktsbereichen des organisierten Verbrechens in Österreich aktiv.

Zu den russisch organisierten Straftätergruppierungen: Österreich gilt für russisch organisierte Straftätergruppierungen primär als Rückzugsgebiet und Organisationsbasis für die Planung von staatenübergreifenden kriminellen Aktivitäten. Seitens der Sicherheitsbehörden wurde diesem Trend durch den Aufbau von zentral organisierten Kriminalitätsbekämpfungseinheiten - das ist einerseits die EBS, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, und andererseits die EDOK, die Einsatzgruppe der Gruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität - begegnet. Beide Sondereinheiten wurden darüber hinaus in der Abteilung II/8, der Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Drogenkriminalität, zusammengefaßt.

Dadurch war auf zentraler Ebene ein entsprechender Informationsaustausch aus den verschiedenen Deliktsbereichen des organisierten Verbrechens gewährleistet, der letztendlich auch dazu geführt hat, daß in Österreich sämtliche mit dem organisierten Verbrechen zusammenhängenden Auftragsmorde geklärt werden konnten. Österreich gehört bei der Aufklärung organisierter Gewalttaten zu den führenden Staaten Europas.

An dieser Stelle ist auch zu erwähnen, daß Österreich im Rahmen der EU-Präsidentschaft Schwerpunkte bezüglich einer strukturierten Osterweiterung setzen wird, um zu gewährleisten, daß es durch den Beitritt der osteuropäischen Kandidatenländer zu keinem Absinken des hohen Sicherheitsstandards in Österreich kommt.

Internationale Analysen und Lagebilder zeigen deutlich auf, daß beinahe alle westeuropäischen Staaten mit dem Problem der Ausbreitung des organisierten Verbrechens belastet sind.

Zur Geldwäsche: Generell ist festzuhalten, daß neben den Bestimmungen des Strafgesetzbuches auch die Bestimmungen des Bankwesengesetzes Regelungen enthalten, die eine effiziente Bekämpfung der Geldwäsche gewährleisten.

Österreich wurde im Jahre 1997 von der FATF hinsichtlich der Bekämpfung der Geldwäsche einer Prüfung unterzogen. Dem Prüfbericht ist eine durchaus positive Stellungnahme zu den Bemühungen der österreichischen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die Geldwäsche zu entnehmen. Insbesondere wurde die enge Kooperation mit den österreichischen Finanz- und Kreditinstituten als vorbildhaft dargestellt.

Österreich ist jedoch auch, so wie andere westeuropäische Staaten auch, mit der Tatsache konfrontiert, daß Geldwäschetransaktionen durch Einschaltung von "off-shore"-Firmen verschleiert werden und darüber hinaus der Bargeldsektor beziehungsweise der sogenannte Parabankenbereich verstärkt als Ausweichmöglichkeit für Geldwäscheaktionen genützt wird.

In diesem Zusammenhang wird angeführt, daß Österreich während der kommenden EU-Präsidentschaft insbesondere der Bekämpfung der Geldwäsche besonderes Augenmerk schenken wird, um diesen international organisierten Kriminalitätsbereich durch entsprechende Gegenmaßnahmen der europäischen Staatengemeinschaft begegnen zu können.

Zur Wirtschaftskriminalität: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität weisen Sicherheitsbehörden auf die Gefahren in der Zusammenarbeit mit osteuropäischen Firmen hin. Die Problematik bei der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität liegt insbesondere im Bereich des Fehlens einer


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