Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 74

vergleichbaren Regelungsdichte in den Staaten des ehemaligen Ostblocks, der zum Teil hohen Personalfluktuation bei den dortigen Sicherheitsbehörden und der schlechten Einkommenssituation der dortigen Sicherheitsorgane. Auch in diesem Bereich wird im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft versucht werden, eine Effizienzsteigerung der polizeilichen Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden in den Staaten des ehemaligen Ostblocks zu erwirken.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß es gelungen ist, sämtliche mit dem organisierten Verbrechen aus Osteuropa im Zusammenhang stehenden Auftragsmorde in Österreich aufzuklären, und die Aufklärung des Auftragsmordes Sanikidse als Beispiel nehmen, was durch vorbildhafte Zusammenarbeit der EDOK mit den anderen Gruppen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an hervorragender Arbeit unserer Polizei geleistet wurde.

Ich möchte nun den Punkt 1 Ihres Antrages behandeln. Zuvor eine generelle Anmerkung zur Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung:

Dienstliche und offizielle Auslandsreisen der Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, unabhängig davon, in welches Land, werden regelmäßig entsprechend der internationalen Übung auf diplomatischem Wege, das heißt, über die offiziellen Vertretungsbehörden sowie unter Einbindung der Wirtschaftskammer Österreich vorbereitet und durchgeführt. Dadurch ist sichergestellt, daß die Auswahl von Gesprächspartnern sowie die gesamte Programmgestaltung mit der international üblichen diplomatischen Umsicht und aufgrund einer Expertise des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheit sowie der Wirtschaftskammer Österreich erfolgt.

Sinn und Zweck der Osthilfemaßnahmen der Bundesregierung ist die Bereitstellung österreichischen Know-hows für die Schaffung von demokratischen und marktwirtschaftlichen Strukturen in den MOEL und neuen unabhängigen Staaten. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regierungen in den MOEL und neuen unabhängigen Staaten stand die humanitäre Hilfe im Vordergrund, da die alten wirtschaftlichen Strukturen nicht mehr in der Lage waren, die Versorgung zu gewährleisten.

Als Grundsatz der humanitären Hilfsmaßnahmen galt es, erfahrenen österreichischen Hilfsorganisationen finanzielle Mittel in die Hand zu geben, mit denen in Österreich Hilfsgüter angekauft wurden, die dann in den entsprechenden Staaten verteilt wurden. Diese Hilfsorganisationen waren die Caritas Österreich, das Österreichische Rote Kreuz und Care Österreich. Dadurch konnte auch ausgeschlossen werden, daß Geldmittel zweckentfremdet verwendet wurden oder Mißbrauch damit betrieben wurde. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Sie müssen nicht alles vorlesen!)

Bei der Strukturhilfe steht der Transfer von österreichischem Know-how im Vordergrund. (Abg. Mag. Stadler: Cap hat Ihnen die Blätter durcheinandergebracht!) Bei den Förderungsverträgen wurde und wird sichergestellt, daß österreichische Konsulenten und Vertretungen herangezogen werden, die in den MOEL und neuen unabhängigen Staaten die vorgesehenen materiellen und immateriellen Leistungen erbringen. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Sie sind nicht verpflichtet, alles vorzulesen!) Außerdem ist in den Verträgen vorgesehen, daß das Bundeskanzleramt die Förderungsmittel unmittelbar und direkt an österreichische Firmen bezahlt. Einen Geldfluß an Stellen und Personen in den MOEL und neuen unabhängigen Staaten hat es nicht gegeben und gibt es praktisch nicht.

Zu Punkt 2 des Antrages betreffend Gesetzentwurf für eine materiell-rechtliche Grundlage für Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Osthilfe:

Der Rechnungshof hat im Jahre 1981 keine derartige Grundlage für Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Osthilfe urgiert. Dies war auch gar nicht möglich, weil sich die Frage der Osthilfe überhaupt erst nach dem Zusammenbruch der Staatenstruktur in den ehemaligen Ostblockstaaten im Jahre 1989 stellte.

Derzeit bestehen bereits materiell-rechtliche Grundlagen für die Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Osthilfe.


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