Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 106

schon deinen Vertrag unterschrieben? Gibt es bei euch ein Pönale für das Bezeichnen der KZ als "Straflager"? - Weitere Zwischenrufe.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich zur Bundestheaterreform Stellung nehmen. Ich kann das nur mehr im Ansatz tun. Die Bundestheaterreform, die noch vor dem Sommer über die Bühne gehen soll, ist schon im Ansatz gescheitert, wenn man sich den Entwurf des Bundesgesetzes über die Neuorganisation der Bundestheater anschaut. Denn von einer Transparenz, von einer Durchsichtigkeit im Sinne einer klaren Verantwortlichkeit kann keine Rede sein. (Anhaltende Zwischenrufe. - Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Vom Prinzip der Sparsamkeit kann keine Rede sein, und von einer Autonomie der Häuser kann ebenfalls keine Rede sein.

Denn wie ist denn die Bundestheaterreform strukturiert? Ganz oben im Organigramm haben wir den Bundeskanzler. Darunter haben wir ... (Anhaltende Zwischenrufe.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Am Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger, und er spricht jetzt zur Bundestheaterreform! - Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Im obersten Glied ist der Bundeskanzler, darunter ist die Bundesholding, die nichts anderes ist als eine Einrichtung, der Bundesgeneraldirektor Springer vorstehen soll, und erst dann kommen die einzelnen Bühnengesellschaften. Das heißt, wir haben ein streng hierarchisch strukturiertes Organigramm, durch das die Absicht, den einzelnen Häusern mehr Autonomie zu vermitteln, geradezu konterkariert wird.

Denn wenn man im Entwurf liest, daß alleine der Bundeskanzler für die Einsetzung der künstlerischen Leiter verantwortlich ist, dann frage ich mich: Wo bleibt die Autonomie? Wozu setzt man einen Aufsichtsrat ein, wenn der Aufsichtsrat seine vornehmste und die ihm eigentlich zukommende Aufgabe, die Bestellung der Geschäftsführung vorzunehmen, nicht durchführen kann, sondern erst recht wieder der Bundeskanzler diese Maßnahmen zu treffen hat und die Geschäftsführer einsetzt? - Die Wahrheit ist doch, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, daß Sie nicht bereit sind, die Kunst aus dem Würgegriff Ihrer Partei zu entlassen. Das ist doch die Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum Publikumsbeirat, der so heftig diskutiert wird: Ich persönlich bin gegen diesen Publikumsbeirat, aber nicht aus den Gründen, die Sie ins Treffen führen, sondern weil dieser Publikumsbeirat ein reines Scheingremium ist, der überhaupt nichts zu reden hat. Meiner Partei und mir wäre es wesentlich lieber gewesen, statt des Publikumsbeirates einen Vertreter der unterstützenden Vereine - Verein der Freunde der Staatsoper, Verein der Freunde des Burgtheaters - in den Aufsichtsrat zu entsenden, damit er dort gemeinsam mit den anderen Aufsichtsratmitgliedern demokratische Entscheidungen treffen kann. Aber der diskutierte Publikumsbeirat ist doch ein reiner Placebo-Beirat, der überhaupt nichts zu reden hat.

Nun zum Vieraugenprinzip, weil auch der Herr Präsident des Rechnungshofes hier sitzt. Der Rechnungshof hat wiederholt Kritik an der Verantwortlichkeit der einzelnen Bühnen geäußert. Daran ändert sich jedoch überhaupt nichts. Das, was jetzt im Vorhaben drinnensteht, daß man einen künstlerischen und einen kaufmännischen Direktor hat, ändert doch überhaupt nichts am bereits bestehenden Organigramm, an der jetzigen Struktur. Denn es ist ein Dirimierungsrecht vorgesehen, was bedeutet, daß der künstlerische Leiter sowieso die Alleinverantwortung hat. Das kann man doch bitte nicht als Vieraugenprinzip verkaufen!

Dazu kommt noch, daß der künstlerische Direktor ein Mitspracherecht bei der Bestellung des kaufmännischen Direktors hat. Tun Sie also bitte nicht so, als ob es jetzt ein Vieraugenprinzip gäbe, als ob jetzt die berechtigte Kritik des Rechnungshofes tatsächlich in Gesetzesform gegossen würde. In Wahrheit bleibt es dabei, daß allein der künstlerische Direktor die Entscheidungen trifft, und zwar auch die wirtschaftlichen Entscheidungen, weil er ja ein sogenanntes, wie es vom Herrn Staatssekretär auch in den Entwurf aufgenommen wurde, Dirimierungsrecht hat. Das ist kein Vieraugenprinzip, das ist eindeutig ein Zweiaugenprinzip.

Es geht auch darum, daß die Haftung der verantwortlichen Organe nicht genau auszumachen ist, schon allein aufgrund der verwirrenden Struktur: Für den künstlerischen Leiter gibt es die


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