Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 80

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der Post und dem Bundesministerium ausgemacht ist, das ist eine Maßnahme, mit der Sie sich Einnahmen für das Budget sichern wollen, aber es ist keine Maßnahme zugunsten des Wettbewerbs, und es ist keine Maßnahme, die Österreich als Wirtschaftsstandort in irgendeiner Art und Weise einen besseren Ruf einbringen wird als den, den es jetzt hat. Und daher ist das aus liberaler Sicht auch abzulehnen.

Ich sage Ihnen das, meine Damen und Herren, deshalb mit diesem Nachdruck, weil dank EU-Richtlinien jetzt jene Konzessionsbescheide veröffentlicht werden mußten, die bereits vorher erlassen worden sind; man hat sich von seiten der zuständigen Behörde ohnehin genügend Zeit gelassen, aber mittlerweile können die Konzessionsbescheide eingesehen werden. Es war in Österreich nicht so, daß von seiten des Bundesministeriums oder von anderen Stellen eine gute Informationspolitik betrieben worden wäre, zum Zwecke der Transparenz und des Wettbewerbs, sondern es mußte erst die EU mit Richtlinien dreinfahren, damit so etwas möglich geworden ist.

Es zeigt sich nun, daß auch bei der bescheidmäßigen Ausfertigung der konkreten Konzessionen Fehler passiert sind, und zwar nicht irgendwelche Fehler, nicht Tippfehler, wie man in der Presse lesen konnte, sondern Fehler, die eklatante Auswirkungen und auch eklatante Folgen haben werden. Insofern, meine Damen und Herren, hängt auch da der Haussegen schief. Denn das Problem ist, daß im Bereich der Mobilkom, wo es um Frequenzen für das D-Netz geht, in der Konzession Frequenzen genannt sind, auf denen die Mobilkom nicht sendet. Und jetzt wurde zwar im Spruch des Bescheides zweimal von 450 Megahertz gesprochen – man hat auch in der Begründung von 450 Megahertz gesprochen, man hat sich dann offenbar im Spruch und in der Begründung vertippt, wie man nachlesen konnte –, es gibt zu dem Spruch aber noch eine darangeheftete Beilage, in der jene Frequenz, auf der die Mobilkom sendet, genau genannt ist, nämlich die 900-Megahertz-Frequenz. Aber wenn Sie sich ansehen, welche Berechtigung die Mobilkom hat, Anlagen zu errichten, dann werden Sie sehen, daß im § 3 dieser Beilage bloß NMT-450-Anlagen genannt sind, und man kann mit NMT-450-Anlagen nicht auf der 900-Megahertz-Frequenz senden.

Es gibt also das Problem, daß man von seiten des Ministeriums offenbar aufgrund der besonderen Nahebeziehung, die zu diesem Bereich bestanden hat, einen Bescheid erlassen hat, der fehlerhaft ist – massiv fehlerhaft. Die Mobilkom kann nur wenig dafür, daß man eine Konstellation genehmigt hat, die nicht zusammengeht. Sie hätte den Bescheid immerhin bei den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts anfechten können – berufen hätte sie dagegen nicht können –, und sie hätte das auch tun müssen. Daher gibt es die Situation, daß das marktbeherrschende, bisher und auch jetzt noch staatsnahe Unternehmen nicht einmal eine bescheidmäßige Genehmigung für den Betrieb von Sendeanlagen hat, die Sie allen anderen aber sehr wohl aufdividieren.

Das ist jenes verwaltungsrechtliche Sodom und Gomorrha, das in diesem Bereich herrscht. Sie sind nicht einmal bereit, etwa heute im Ausschuß wirklich auf diese Fragen einzugehen. Und das ist etwas, was abzulehnen ist. Es ist vor allem deshalb abzulehnen, meine Damen und Herren ... (Abg. Parnigoni: Wegen Ihnen müssen wir heute nachsitzen!)

Herr Abgeordneter Parnigoni, ich habe das vorhin schon ausgeführt. Wir müßten heute nicht nachsitzen! Ich weiß schon, daß Sie jetzt den Liberalen den Schwarzen Peter zuschieben wollen, weil wir in dieser Sache keine Ruhe geben, aber wahr ist, daß wir diese Frage auch am 4. Juni nicht zu nachtschlafender Zeit, sondern zu normaler Zeit regeln hätten können. Sie wollen die Materie aber durchziehen, weil Sie Sorge haben, daß, wenn diese Dinge zu schnell ans Tageslicht kommen, es zu einer Diskussion kommt und Sie die Änderungen, die Sie jetzt planen und bei Nacht unbedingt noch beschließen müssen, nicht mehr durchführen können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist offenbar nicht nur so, Herr Abgeordneter Parnigoni, daß bescheidmäßige Mängel in rechtskräftigen Bescheiden existieren, die man gar nicht mehr so einfach beheben kann, und daß Sie planen, eine Frequenzhortung der Mobilkom gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr zu ermöglichen, sondern Sie wollen sich auch noch zusätzliche Einnahmen sichern


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