Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 83

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Herr Minister, es ist ein Chaos. Es ist ein unbeschreibliches Chaos, wenn man nur versucht, zum Beispiel von Attnang-Puchheim in einen Regionalzug umgeladen zu werden. Es ist nicht möglich, daß man den Regionalzug, der schon im Bahnhofsbereich steht, auch erreicht. Es gibt zwar die sogenannten Einstiegshilfen – wer sie nicht kennt: das sind Bühnen, auf die man mit dem Rollstuhl fährt und wo man dann entsprechend gehoben wird, damit man niveaugleich in den Zug kommt –, und es ist heute selbstverständlich, daß behinderte Menschen, wenn sie bei einem Bahnhof aussteigen müssen, vorher ankündigen, daß sie diese Hubplattform brauchen, aber, Herr Minister, es ist nicht selbstverständlich, daß der Bahnhof über eine Einstiegshilfe verfügt, beziehungsweise wenn er sie hat, daß er sie auch benutzt.

Ich habe immer wieder das Problem, daß ich mich herumstreiten muß – und nicht nur ich –, damit diese Einstiegshilfe herbeigeholt wird, um mich auszuladen. Das wird immer wieder verhindert – ich weiß nicht, was der Grund dafür ist. Mir ist es gerade in letzter Zeit sehr oft passiert, daß ich einen Anschlußzug versäumt habe, weil ich nicht ausgeladen wurde, so wie es mir zusteht. Ich muß ausgeladen werden! Ich kann mich nicht darauf einlassen, Herr Minister, daß mich jemand vom Bahnpersonal ohne Einstiegshilfe aus dem Zug transportiert oder mir heraushilft, es geht nämlich um die Schadenshaftung. Wer trägt bitte die Verantwortung, wenn mich jemand fallenläßt, nur weil er zu bequem ist, die Einstiegshilfe zu benutzen? Wer trägt die Verantwortung, wenn nicht nur ich verletzt bin, sondern unter Umständen auch mein Rollstuhl total zertrümmert und unbrauchbar ist?

Wissen Sie, wer die Verantwortung derzeit trägt? – Derjenige, der sich ausladen hat lassen. Beweise dafür gibt es genug. Ich kenne unzählige Menschen, die bis heute noch keinen Schilling an Schadenersatz bekommen haben, geschweige denn einen neuen Rollstuhl von seiten der ÖBB oder des Verkehrsministeriums, weil sie beim Ausladen runtergefallen sind.

Daß der Versicherungsschutz für mobilitätsbehinderte Menschen absolut nicht zufriedenstellend ist, zeigt sich schon allein dadurch, daß das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftplichtgesetz aus dem Jahr 1959 bis heute nicht novelliert worden ist. Anscheinend ist es noch nicht notwendig, daß man dieses Gesetz endlich einmal mit zeitgemäßen Bestimmungen anpaßt. In diesem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz sind nicht nur Beförderungsbestimmungen enthalten, sondern vor allem auch der Versicherungsschutz. Und behinderte Menschen unterliegen nach diesem Gesetz keinem Versicherungsschutz! Das halte ich wirklich für fatal, und ich bitte Sie, dies schleunigst zu bereinigen.

Dieses Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftplichtgesetz gilt nicht nur für die ÖBB, nein, es ist im Rahmen der Beförderungsbestimmungen auch Grundlage für öffentliche Verkehrsmittel im städtischen Bereich. Sie wissen auch, daß dieses Gesetz die Grundlage dafür ist, daß zum Beispiel behinderte Menschen ohne Begleitperson – speziell Rollstuhlfahrer – ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen dürfen. Behinderte Menschen im Rollstuhl dürfen ohne Begleitperson kein öffentliches Verkehrsmittel benützen! Einem sechsjährigen Kind traut man sehr wohl zu, daß es allein mit dem Bus in die Schule fährt, aber ein behinderter Mensch allein darf kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen.

Setzt sich ein entsprechend Behinderter über diese Bestimmung hinweg, Herr Minister, und schafft es, irgendwie in dieses öffentliche Verkehrsmittel zu kommen, wie auch ich das manchmal machen muß, dann trägt er auf dieser Fahrt selbst das Risiko, daß er dann, wenn etwas passiert, nicht nur keinen Versicherungsschutz genießt, sondern sogar – und das steht auch da drinnen – an dem Unfall mit schuld ist und man nach dem EKHG zivilrechtlich auf ihn zurückgreift, weil er ohne Genehmigung ein Verkehrsmittel benutzt hat, was er nicht hätte tun dürfen.

Wir haben jetzt sogar folgende Situation: In einzelnen Großstädten wäre es bereits möglich, mit einer entsprechenden Rampe in Busse zu kommen. Aber nach diesem Gesetz dürfen wir nicht in diese Busse, weil wir laut Gesetz nicht nur uns selbst gefährden könnten, sondern auch eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer herbeiführen könnten. Die einzelnen Verkehrsbetriebe berufen sich auf dieses Gesetz und befördern daher behinderte Menschen nicht.


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