Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 92

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Gelegentlich kann einem auch die Intensität der Einlassung bei der Erkenntnis im Wege stehen. Sie haben mit besonderer Inbrunst zu zeigen versucht, daß § 125 Abs. 3a in jener Form, wie er nunmehr im Ausschuß zur Debatte steht, ein Problem auf eine verkehrte Weise löst. Sie haben dabei aber leider übersehen, daß der §125 Abs. 3 bestehen bleibt.

Es geht also nicht darum, daß wir das Problem von Mobilkom und max.mobil. nicht lösen oder auf eine Weise lösen, die für Connect nicht vertretbar wäre, sondern darum, daß in § 125 Abs. 3 sehr klar steht, daß unter bestimmten und dort definierten Gesichtspunkten die beiden damals schon bestehenden Lizenznehmer, max.mobil. und Mobilkom, einen Anspruch auf Zuweisung zusätzlicher Frequenzen haben, wenn sie an bestimmte Grenzen stoßen. Ob sie an diese Grenzen stoßen, ist in einem Verwaltungsverfahren vor der Telekom-Kontrollkommission festzustellen. Das Verfahren ist im Gange. Wenn sie daran anstoßen, haben sie auf fünf Megahertz Anspruch. Dies gilt! (Abg. Mag. Barmüller: Das habe ich aber nicht bestritten!)

Das, was heute diskutiert wird, ist eine Bestimmung des § 125, nämlich Abs. 3a. Darin steht, daß sie sich, wenn sie wollen, auch zusätzliche Frequenzen besorgen können, aber nutzen dürfen sie sie vor Ablauf der Schutzfrist, die im Gesetz für den damals noch unbekannten dritten Betreiber einer Mobilfunklizenz vorgesehen war, also der Jahresmitte 2000, nicht. Wenn man das im Kontext liest, kann man meiner Ansicht nach dem Verständnis durchaus näherkommen. Daher habe ich mir erlaubt, einen Hinweis darauf zu geben.

Jenen Vorschlag, der heute im Ausschuß zur Debatte steht, haben wir im übrigen natürlich auch der zuständigen Generaldirektion in Brüssel zur Prüfung vorgelegt, da es uns daran gelegen ist, eine EU-konforme Regelung einzuführen. – Die DG 4 stimmt diesem Vorschlag ebenfalls vollinhaltlich zu. EU-kompatibel wird er also sein – ob er damit auch Ihnen gefallen wird, weiß ich noch nicht. Die Diskussion wird in den Abendstunden fortzuführen sein. (Abg. Mag. Barmüller: Herr Minister! Worauf beziehen sich denn die Klagen?)

Lassen Sie mich noch eine weitere Frage beantworten. Sie haben uns geradezu vorgeworfen, daß wir die Absicht hätten, Einnahmen zu erzielen, wenn wir demnächst die Auktion der verbleibenden 1800er Frequenzen durchführen werden. – Herr Abgeordneter, ja, wir haben die Absicht, Einnahmen zu erzielen! Und nicht nur das! Ich habe darüber hinaus auch die Absicht, alle dadurch erzielten Einnahmen der Forschung und Entwicklung zukommen zu lassen – und das im Einverständnis mit dem Finanzminister! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich zum Abschluß zu einigen Hinweisen von Frau Abgeordneter Haidlmayr Stellung nehmen. Frau Abgeordnete! Ich werde natürlich alle von Ihnen berichteten Erfahrungen zum Anlaß nehmen, diese dem Vorstand der ÖBB nicht nur zur Kenntnis zu bringen, sondern ihn auch auffordern und einladen, dazu Stellung zu nehmen und die von Ihnen beschriebenen Mißstände abzustellen. Ich muß aber daran erinnern, daß ich nicht die ÖBB selbst bin, sondern der Eigentümervertreter und Verkehrsminister. Daher werde ich das in meiner Macht Stehende tun, um dafür Sorge zu tragen, daß auch mobilitätsbehinderte Menschen ein angemessenes Angebot im öffentlichen Verkehr, und zwar sowohl in jenem, für den ich zuständig bin, als auch generell finden. (Beifall der SPÖ.)

Das gleiche gilt für die Frage der Bahnhofsumbauten. Es ist nicht primär an mir, die Bahnhöfe umzubauen. Aber ich werde, da wir im wesentlichen die Finanzierungsmittel dafür zur Verfügung stellen, dafür Sorge tragen, daß entsprechende Gesichtspunkte der mobilitätsbehindertenfreundlichen Ausgestaltung beim Um- und Neubau von Einrichtungen auf Bahnhofen beachtet werden.

Zu Ihrem letzten Punkt, der Kritik daran, daß ich noch keine Novellierung des Eisenbahn-Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetzes vorgenommen hätte, möchte ich folgendes anmerken: Erstens ist dies Sache des Parlaments, und zweitens liegt die federführende Zuständigkeit für das EKHG im Justizministerium – und nicht bei mir. Ich werde jedoch Ihre Hinweise gerne auch aus verkehrspolitischer Sicht zum Anlaß nehmen, an den Kollegen Michalek heranzutreten und ihn


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