Mit diesen Leistungen sprechen wir ja förmlich eine Einladung aus, hierzubleiben, selbst wenn wir für unsere inländischen Arbeitskräfte keine Arbeit mehr haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schwemlein! Wenn es um andere Ausgaben geht, ist das Sozialministerium und sind Sie alle ungeheuer pingelig. Beispielsweise bei den Behinderten: Denen wird Schilling für Schilling abgeknöpft. Der Nationalfonds hat für die großen Aufgaben nur noch 15 Millionen Schilling auszugeben. Sie haben die Erhöhung der Rezeptgebühr beschlossen. Sie haben die Selbstbehalte beschlossen. Die Kurselbstbehalte werden erhöht. – Da macht es Ihnen überhaupt nichts aus, die wirklich Armen und Bedürftigen zur Kassa zu bitten. Auf der anderen Seite nehmen Sie aber völlig ruhig hin, daß Hunderte Millionen Schilling ausgegeben werden für Leute, die wir in Österreich überhaupt nicht mehr brauchen, weil es keine Arbeit mehr für sie gibt. Darüber muß man schon einmal nachdenken.
Sie haben – und das geht auch sehr schön aus dieser Anfragebeantwortung hervor – wirklich durch etliche Gesetze die Anspruchsvoraussetzungen erweitert, und zwar ganz eklatant erweitert, und deshalb ist es dann zu solchen rasanten Steigerungen gekommen.
Das jedenfalls ist nicht die Politik, die wir hier befürworten wollen, sondern ganz im Gegenteil: Wir sagen, wir müssen eine verantwortungsvolle Politik machen, wir müssen sparen und können nicht ein halbe Milliarde Schilling ausbezahlen an Leute, die, wie gesagt, gekommen sind, um hier zu arbeiten, aber denen man, wenn sie keine Arbeit mehr haben, eben nahelegen muß, daß sie nach Hause zurückkehren. Wir können nicht zur Kenntnis nehmen, daß weiterhin eine solche Entwicklung bei der Notstandshilfe in Kauf genommen wird.
Frau Minister! Mich interessiert wirklich: Wie stellen Sie sich das vor? – Die Arbeitslosenstatistik ist doch überhaupt nicht dazu geeignet, eine positive Entwicklung in diesem Bereich zu erwarten. Sie werden wahrscheinlich von 1998 auf 1999 wieder mit einer 30prozentigen Steigerung der Notstandshilfeunterstützung zu rechnen haben.
Bitte kommen Sie jetzt ja nicht und sagen Sie, der Europäische Gerichtshof hat ja entschieden, daß auch den ausländischen Arbeitskräften die Notstandshilfeunterstützung zu bezahlen ist, denn Sie hätten nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Möglichkeit gehabt, die Notstandshilfeunterstützung von der Arbeitslosenversicherung abzukoppeln, die eben als Versicherungsleistung vom Europäischen Gerichtshof deklariert worden ist. Sie hätten sagen können, wir wollen den Charakter der Notstandshilfeunterstützung als Fürsorgeleistung weiterhin aufrechterhalten und deklarieren, und wir müssen eben die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen setzen, damit das vor dem Europäischen Gerichtshof auch standhält. Und das wäre möglich gewesen! Wir haben Ihnen das damals empfohlen und haben das auch mit Experten besprochen: Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die Fürsorgeleistung von der Versicherungsleistung abzukoppeln.
Es ist ja eigentlich völlig widersinnig, die Notstandsunterstützung an die Arbeitslosenbeiträge zu koppeln, denn es gibt Leute, die zehn oder 15 Jahre lang Notstandsbeihilfe beziehen, als Folge eines einstigen Arbeitsverhältnisses, für das vor zehn oder 15 Jahren zum letzten Mal Beiträge geleistet wurden. Dadurch, daß die Notstandshilfeunterstützung eine Leistung ist, die dauernd bezahlt wird, ergibt sich ganz einfach, daß das eine Fürsorgeleistung und keine Versicherungsleistung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß noch über folgendes mit Ihnen diskutieren – und das sollte auch Ihnen zu denken geben –, nämlich über die Aussagen, die die Frau Ministerin bezüglich zukünftige Zahlungen machte. Als hier im Parlament darüber diskutiert worden ist, im Jahre 2000 die Notstandsunterstützung auch für ausländische Arbeitslose einzuführen, hat die Frau Ministerin noch gesagt, das wird uns im Jahr 2000 zusätzlich 400 Millionen Schilling kosten – also zu den 480 Millionen, die dann wahrscheinlich schon 500 Millionen sein werden, noch 400 Millionen Schilling zusätzlich. Jetzt, da der Verfassungsgerichtshof in Österreich ein Erkenntnis in diese Richtung erlassen hat, sagt die Frau Ministerin plötzlich, es kostet nur 53 Millionen Schilling. – Entweder können Ihre Beamten nicht rechnen, oder Ihre Vorhersagen