Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 181

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Reform der Staatspolizei, zweitens die Einrichtung der Sicherheitsakademie, drittens eine klare rechtliche Absicherung des Bereiches der DNA-Analysen und viertens mehr Befugnisse in sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten für die Gemeindepolizeikräfte, die es in vielen Gemeinden Österreichs gibt und die eindeutige eine Aufwertung brauchen.

Hinsichtlich der Staatspolizeireform möchte ich Herrn Abgeordnetem Moser sagen, daß die Staatspolizeireform, die ich mir vorstelle, die im Parlament eingebracht wird und der, wie ich hoffe, auch zugestimmt werden wird, im wesentlichen aus drei Ecksäulen besteht.

Die erste Ecksäule der STAPO-Reform besteht darin, daß klargestellt wird, daß es notwendig und wichtig ist, daß jede Staatspolizei die notwendigen Informationen beschafft und daß diese Informationen – um das klar hier auszudrücken – auch dann zu beschaffen sind, wenn nicht unbedingt ein Strafrechtstatbestand vorliegt. – Das ist die erste wichtige Säule.

Die zweite wichtige Säule besteht darin, daß anhand dieser Informationen die notwendigen Analysen vorgenommen und die Ergebnisse dieser Analysen dann auch zur Verfügung gestellt werden. Und ich meine, daß es in einer Demokratie notwendig und wichtig ist, daß die entsprechenden Unterlagen nicht nur der Regierung oder den Ressortverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden, sondern auch dem Parlament. Daher müssen wir neue Formen finden, um in einem konstruktiven Dialog auch Informationen heikleren Ursprungs in angemessener Weise verarbeiten zu können.

Die dritte Säule ist die Schaffung der Möglichkeit, aufgrund der Informationsbeschaffung und der Analyse auch die notwendige operative Tätigkeit gemeinsam mit anderen Bereichen der Exekutive durchführen zu können.

Das ist, vereinfacht dargestellt, meine Vorstellung von der Staatspolizeireform, deren Konzept de facto fertig ist und das im heurigen Jahr im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes vorgelegt werden wird.

Für die Sicherheitsakademie gilt dasselbe, wobei ich hinzufügen möchte, daß die unterschiedlichen Auffassungen der Fraktionen betreffend die inhaltliche Fassung des Sicherheitsakademiegesetzes eher marginal sind. Ich hoffe, daß der eine wesentliche Gegensatz in den nächsten Tagen ausdiskutiert werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schließlich glaube ich, daß es auch notwendig und wichtig ist, daß wir uns mit einer Reform der Schubhaft beschäftigen. Abgeordneter Kier hat das von der einen Seite beleuchtet, Frau Abgeordnete Partik-Pablé von der anderen. Es wäre jetzt einfach zu sagen: Ich versuche, einen Mittelweg zu gehen. Das wäre aber keine ehrliche und richtige Antwort, weil es in diesem Bereich keinen Mittelweg geben kann. Daher versuchen wir, eine Form zu finden, die einigermaßen der Absicht gerecht wird, die wir mit der Schubhaft verfolgen, nämlich die Menschen, die illegal in unser Land eingereist sind und die unserer Meinung nach kein politisches Asylrecht beanspruchen können und auch nicht zu erwarten haben, vorübergehend festzunehmen und möglichst schnell abzuschieben, während all diejenigen, die aus berechtigten politischen, religiösen oder ethnischen Gründen verfolgt werden, möglichst gar nicht erst in Schubhaft kommen sollen.

Allerdings ist das nicht immer ganz leicht zu unterscheiden. Wir haben uns, Herr Abgeordneter Kier, im Bereich der Polizeidirektion Wien in den letzten Wochen bemüht, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Wir haben festgestellt, daß die gelinderen Mittel der Bundesbetreuung überall dort sinnvoll einzusetzen sind, wo nicht eine Einzelperson, sondern ein ganzer Familienverband betroffen ist. Für solche Fälle eignet sich die Bundesbetreuung sehr gut, und in solchen Fällen wird diese Möglichkeit zu fast 100 Prozent jetzt bereits angewendet. Bei den Einzelpersonen, die vom Bereich der Schubhaft in die Bundesbetreuung kommen, ist allerdings der Prozentsatz jener, die nicht allzulange in der Bundesbetreuung bleiben, derzeit sehr, sehr hoch.


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