Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 107

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Gerichtshof gehen muß, weil die untergeordneten Gerichte zwangsläufig oder möglicherweise den Rechtsschutz nicht wirklich garantieren.

Ich denke, es gibt doch Oberlandesgerichte, die profund agieren. Es gibt Oberlandesgerichte, von denen man durchaus annehmen kann, daß auch ihrerseits eine Judikatur erfolgt, die nicht als Beeinträchtigung der Bürger dieses Landes bezeichnet werden kann, so wie das herübergekommen ist. Es wird möglicherweise auch von dieser Seite Entscheidungen geben, die umstritten sind. Es gibt aber natürlich auch die oberstgerichtliche Judikatur, die weiterhin ihre Position hat. (Abg. Dr. Ofner: Ein sachlicher Zwischenruf: Es gibt vier verschiedene Oberstgerichte und kein Dach darüber, das heißt, das kann sich auseinanderentwickeln!)

Schon, Herr Kollege, aber es gibt trotzdem eine oberstgerichtliche Judikatur, die natürlich auf der einen Seite ein Korrektiv in der sachlichen Diskussion darstellt, und auf der anderen Seite die Lehrmeinung, die Diskussionsbasis in diversen Periodika. Ich glaube, das ist eine Relation, bei der ich davon ausgehe, daß sie letztlich keine Beeinträchtigung des Rechtsstaates darstellt, sondern eine neue Form des Agierens ist. Ich meine, es ist einfach der falsche Ansatz, zu sagen, es muß jeder unabhängig vom Streitwert und unabhängig vom Gegenstand zwei Instanzen durchlaufen und zur dritten Instanz kommen, weil nur dann der Rechtsstaat tatsächlich gewahrt ist.

Wir sollten Vertrauen in die Judikatur der Oberlandesgerichte haben, wir sollten Vertrauen in dieses neue System haben, wir sollten auch Vertrauen haben, daß diese Diskussion, die zu führen ist, und die Beiträge der Lehre, die geliefert werden, eine Qualitätsverbesserung bringen. In diesem Sinne meine ich, daß auch die Wertgrenzennovelle in Wirklichkeit einen Schritt weiter dorthin geführt hat, was Sie ursprünglich auch angedeutet haben, nämlich in Richtung einer Beschleunigung der gesamten Verfahren. Daher ist sie gut und zu unterschreiben.

Ich möchte abschließend den Mitarbeitern, den Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums herzlich für ihre wirklich ausgezeichnete Arbeit danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Ich erteile ihm das Wort.

16.34

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Hohes Haus! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner und nicht nur Abgeordnetenkollege, sondern auch Anwaltskollege, Dr. Jarolim, hat mich aufgefordert, zu den Vorwürfen unseres Bundesparteiobmannes dem Kollegen Fuhrmann gegenüber (Abg. Dr. Jarolim: Ich habe es anheimgestellt!) betreffend Vertretung von Firmen, die im Verdacht stehen, Mafia-Organisationen zu sein, Stellung zu nehmen. Ich habe da überhaupt keine Probleme damit. Ich möchte mich hier nicht davor drücken. Auch Frau Kollegin Stoisits hat ja diesen Fall angesprochen. (Abg. Dr. Fekter: Distanzierst du dich von den Äußerungen?) Darf ich einmal ausreden?

Zunächst bin ich selbstverständlich ein Gegner derer, die die Meinung vertreten, daß der Anwalt mit dem Tun seiner Mandantschaft identifiziert wird. Diese Gleichung kann man auf gar keinen Fall aufstellen. (Abg. Dr. Fekter: Das hat aber Dr. Haider gemacht!) Überhaupt nicht! Abwarten!

Es käme auch keiner auf die Idee, daß, wenn Kollege Dr. Mayer oder Kollege Dr. Philipp die Rechtsvertretung eines des Auftragsmordes bezichtigten Russen übernehmen, da Sympathie oder Gleichstellung mit irgendwelchen Interessen gegeben wäre. – Das ist einmal die eine Seite. Ich bin also dagegen, daß man da eine Gleichstellung trifft, eine Identifikation des Anwaltes mit seinem Klienten. Das wäre sicher eine völlige Unzulässigkeit. Aber im gegenständlichen Fall geht es doch um etwas anderes, und ich glaube, Kollege Fuhrmann kann das selbst am besten aufklären.

Faktum ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß derartige Firmen, die im Verdacht stehen, Nachfolgeorganisationen des KGB mit mafiosen Strukturen zu sein und die hier im


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