Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 111

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heiten – unter Anführungszeichen – "hineinzuregieren" und daß darüber gesprochen wird, wer schuld daran ist, daß eine Beziehung auseinanderbricht. Ich finde, daß das nicht der Staat zu entscheiden hat. Was ich hingegen sehr wohl glaube, ist, daß der Staat dem Schwächeren/der Schwächeren eine gewisse Hilfestellung zu geben hat. Diese wird er auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen zu geben haben. Das ist aber nach unserem Verständnis wiederum einzig über das Unterhaltsrecht zu regeln, und ich halte gar nichts davon, daß das Unterhaltsrecht und das Verschuldensprinzip in Zusammenhang gebracht werden sollen.

Das ist aber eine Frage eines – zugegebenermaßen – sehr ideologischen Zuganges, eines Zuganges, der uns nicht nur von den Freiheitlichen, sondern auch von der ÖVP – und inwieweit von der SPÖ, weiß ich nicht – massiv unterscheidet. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Über die Konkretheit dieser Dinge werden wir hoffentlich bald im Ausschuß Gelegenheit zu reden haben. Herr Justizminister! Ich hätte mir gewünscht, daß Sie, wenn Sie von Ehe- und Scheidungsrecht, wenn Sie insgesamt vom Familienrecht reden, ein Thema aufgreifen, und zwar von sich aus aufgreifen, welches in der gesellschaftlichen Diskussion schon lange an Bedeutung, auch an notwendiger Bedeutung gewonnen hat. Vielleicht hat es auch deshalb notwendige Bedeutung erlangt, weil uns andere Länder diesbezüglich einen gewaltigen Schritt voraus sind. Ich meine das Institut einer eingetragenen Partnerschaft.

Ich halte es für notwendig, daß wir uns konkret über eine solch eingetragene Partnerschaft unterhalten. Man kann darüber reden, ob diese eingetragene Partnerschaft nur für homosexuelle Menschen gelten soll, ob sie für homosexuelle und heterosexuelle Menschen gelten soll. (Abg. Großruck: Deswegen haben Sie die absolute "Mehrheit" in Österreich!) Für wen auch immer! Über all das können wir uns unterhalten. Wir können uns auch darüber unterhalten, mit welchen Rechtswirkungen diese ausgestattet sein soll. Welche Rechtswirkungen von der Ehe ist man bereit zu übernehmen – und welche nicht? Wo läßt man die Unterscheidungsgrenzen zum Institut Ehe? In welchen Bereichen hat man das Gefühl, daß sie nicht notwendig sind? – Über all das sollte man reden und nicht reflexartig in einem traditionellen – unter Anführungszeichen – "Moralbewußtsein" jede Diskussion darüber verweigern, weil man darin bereits den Untergang des Abendlandes sieht.

Ich hätte mir gewünscht, daß gerade Sie, Herr Bundesminister, der Sie keiner Partei zugerechnet werden sollten, eine Initiative ergreifen und eine Diskussion anregen, in der sich dann die anderen auch mit ihren Argumenten einklinken können. Es enttäuscht mich, daß Sie dieses nicht getan haben. – Das sage ich nur deshalb, weil Sie von Reformüberlegungen im Zusammenhang mit dem Familienrecht gesprochen haben. Wir Liberalen werden jedenfalls initiativ werden.

Sie haben weiters im Zusammenhang mit dem Kindschafts- und Sachwalterrecht angekündigt, eine Novelle in Vorbereitung zu haben und am Außerstreitverfahren – wie Sie sich ausgedrückt haben – weiterarbeiten zu wollen. Außerdem wollten Sie die Pflegschaftsverfahren und Abhandlungsverfahren neu regeln. Davon ist aber nichts umgesetzt worden. Was Sie allerdings wahr gemacht haben, ist die Strafrechtsänderungs-Novelle, das Strafrechtsänderungsgesetz 1998. Sie haben sogar einen zweiten Teil erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren zum ersten Teil ist im Mai abgelaufen, zum zweiten Teil steht die Begutachtung noch aus. Das ist durchaus etwas, was ich Ihnen zugestehen muß, und ich halte es auch für sehr anständig, das dazuzusagen, vor allem dann, wenn sehr viele Punkte darin enthalten sind, die unsere Zustimmung bekommen werden.

Es ist auch richtig, daß es eine Strafprozeßnovelle 1998 gibt; Sie haben bei den Budgetberatungen im November darauf hingewiesen. Das war zu einem Zeitpunkt, als das Begutachtungsverfahren schon abgelaufen war. Daher haben wir erwartet, daß Sie die Stellungnahmen, die Sie im Zusammenhang mit diesem Begutachtungsverfahren bekommen haben, derart berücksichtigen werden, daß tatsächliche eine Regierungsvorlage daraus werden kann. Sie haben dies auch in Ottenstein, und zwar im Februar 1998 angekündigt. Herr Bundesmini


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