Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 116

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mutet hingezogen hat. Wir sind aber guten Mutes, daß im Laufe des Sommers eine Vorlage möglich sein wird.

Parallel arbeiten wir an den Begutachtungsentwürfen zu Novellen der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung.

Was das Atomhaftungsrecht anlangt, kann ich sagen, daß das Bundesministerium für Justiz durchaus nicht untätig war. Derzeit sind wir gerade mit der Aufarbeitung des Begutachtungsverfahrens befaßt. Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, daß dort einige sehr gewichtige Einwände deponiert wurden.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit werden, wie heute schon erwähnt, das Ehe-, das Ehescheidungs-, das Kindschafts- und das Sachwalterschaftsrecht bilden, und ich bin bestrebt, die Begutachtungsentwürfe hiezu der Öffentlichkeit im Sommer dieses Jahres vorzustellen.

Mit dem Ehe- und Scheidungsrechtsänderungsgesetz sollen im wesentlichen die schon in der Öffentlichkeit diskutierten Probleme, die in der Praxis aufgetreten sind und die sich in der Regel zum Nachteil des wirtschaftlich Schwächeren, also meist der Frau, auswirken, in sachgerechter Weise gelöst werden. Ganz allgemein ist der Entwurf von der Zielsetzung geleitet, die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Partnerschaft in der Ehe zu verstärken, den Schutz des wirtschaftlich Schwächeren in der Ehe und in der nachehelichen Auseinandersetzung auszubauen, das Verschuldensprinzip im Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht zurückzudrängen und die Mediation als konfliktvermeidendes Instrument der ehelichen und nachehelichen Auseinandersetzung gesetzlich zu etablieren und zu fördern.

Bei den Reformüberlegungen zum Kindschaftsrecht geht es darum, Entwicklungen und Tendenzen in unserer Gesellschaft, die auf eine stärkere Betonung der Eigenständigkeit des Kindes, auf eine nachhaltigere Berücksichtigung seines Willens und seines Wohles hinauslaufen, Rechnung zu tragen. So wird nicht nur überlegt, die Grenze für die Erreichung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre herabzusetzen (demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Schmidt ), sondern auch eine selbständige Antragslegitimation Minderjähriger in Verfahren, die ihre Obsorge betreffen, einzuführen und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder immer dort zu stärken, wo es um Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte geht. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Im Sachwalterrecht wird es vor allem darum gehen, angesichts einer doch sehr beträchtlich steigenden Zahl von Sachwalterbestellungen dafür Sorge zu treffen, daß die Sachwalterschaft in Hinkunft treffsicherer, als es vielleicht bisher da und dort der Fall ist, eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren! Natürlich werden wir uns auch unseren Großprojekten, der Reform des Außerstreitverfahrens und der Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes, kontinuierlich widmen, und ich hoffe doch, daß es möglich sein wird, zum Jahresende Begutachtungsentwürfe vorzulegen.

Was schließlich das anspruchsvolle Projekt einer Gesamtreform des strafprozessualen Vorverfahrens betrifft, so haben uns die fachlichen, politischen und medialen Reaktionen auf den im April vorgestellten Diskussionsentwurf optimistisch gestimmt. Dieser Diskussionsentwurf wird nun mit dem Bundesministerium für Inneres, aber auch mit Vertretern der betroffenen Berufsgruppen und der Wissenschaft diskutiert und in weiterer Folge zu einem Begutachtungsentwurf überarbeitet werden.

Wir gehen hier, wie bei allen Gesetzesinitiativen unseres Hauses, den Weg der sorgfältigen Vorbereitung in interdisziplinären Arbeitsgruppen, in die wir alle betroffenen Kreise einbeziehen – einen Weg, nicht nur nach innen, Herr Abgeordneter Dr. Ofner, in die Justiz hineinzuhorchen, sondern eben auch nach außen zu horchen.

So ist es übrigens auch bei der von Abgeordnetem Dr. Ofner angesprochenen Erweiterten Wertgrenzennovelle gewesen. Ich kann berichten, daß nach bisheriger Evaluierung dieser Reformen in den fast fünf Monaten deren Geltung die in sie gesetzten Erwartungen durchaus erfüllt


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