Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 123

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17.46

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der wichtigsten Grundlagen eines demokratischen Rechtstaates ist das Vertrauen des Bürgers in die Justiz. Dieses Vertrauen weiter zu festigen und auszubauen, muß auch weiterhin ein Schwerpunkt der Justizpolitik sein. Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz sowie der Vorrang für Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung stärken dieses Vertrauen in die Justiz.

Auch der Bundesvoranschlag 1999 mit einer Erhöhung des Sach- und Personalaufwandes um 376 Millionen Schilling auf insgesamt 10,9 Milliarden Schilling trägt dem Rechnung, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung im Justizbereich zu gewährleisten. Die Erhöhung der Sachausgaben ist insbesondere zur Bedeckung der stark ansteigenden Kosten der medizinischen Betreuung in den Justizanstalten erforderlich.

Beim Kapitel Justizanstalten scheint mir besonders erwähnenswert zu sein, daß neben der sicheren Verwahrung und Versorgung sowie der medizinischen Versorgung besonders für die Berufsausbildung der Jugendlichen Sorge getragen wird, um die Jugendlichen nach ihrer Entlassung wieder leichter in ein geordnetes Berufsleben einfügen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dort setzt die Bewährungshilfe an. Auch in dieser Hinsicht ist die Erhöhung der Sachausgaben, die in erster Linie aus der Umstrukturierung der Bewährungshilfe, der Ausstattung mit EDV-Einrichtungen sowie der Intensivierung der Betreuungsangebote resultiert, gerechtfertigt. Bei der Förderung sind vor allem die Zuwendungen an den Verein für Bewährungshilfe und soziale Aufgaben veranschlagt. Ab 1. Jänner 1999 werden die Aufgaben der Bewährungshilfe von einer privaten Vereinigung wahrgenommen werden.

Nun noch ein paar Sätze zur Rechtspolitik im Rahmen der Europäischen Union. In den Gremien der EU ist eine Reihe von Projekten in Arbeit, an deren Entwicklung das Bundesministerium für Justiz gestaltend mitwirkt. Bei dieser sogenannten Dritten Säule handelt es sich zum Teil um eine Zusammenarbeit der EU-Staaten in den Bereichen Justiz und Inneres sowie um Aktivitäten zur Vereinheitlichung des Binnenmarktes. Wir haben heute gehört, daß zurzeit Währungs- und Wirtschaftsrecht anstehen, aber zum Beispiel auch Konsumentenschutz, Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Erleichterung der Auslieferung und so weiter.

Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren sieht sich die internationale Gemeinschaft verstärkt einem Bedrohungsbild durch Erscheinungsformen des organisierten und grenzüberschreitenden Verbrechens gegenüber. Wir Österreicher sind aufgrund unserer wirtschaftlichen Stabilität und geographischen Lage von illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel, Schlepperei, Geldwäscherei, Diebstahl und Schmuggel von Kraftfahrzeugen nicht unberührt geblieben. Für eine effektive Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingefügt, um die Durchschlagskraft der Sicherheitsexekutive wesentlich zu verbessern. Dies hat eine gewisse Angleichung an die Mitgliedstaaten der EU gebracht.

Es liegt nun noch eine Reihe von Reformen vor uns, wie die Reform des Kindschafts- und Scheidungsrechtes sowie der Sachwalterschaft, Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch oder der umstrittene Tatausgleich. Letzterer soll zwar eine Entlastung der Justiz bringen, scheint aber bei den Bürgern auf sehr geteilte Meinungen zu stoßen, was das Gefühl für Recht und Unrecht anlangt.

Abschließend möchte ich sagen, daß das neue Besoldungsrecht für Richter, welches jungen Richtern ein höheres Anfangsgehalt gewährleistet, die Lebensverdienstsumme insgesamt jedoch nicht erhöht, zu begrüßen ist. Dies bedeutet mehr Kosten am Anfang, weil ältere Richter sicherlich nicht auf Kürzungen zugunsten junger Richter optieren werden. Diese Kosten müssen außergerichtlich aufgebracht werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.51


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