Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 124

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Anna Huber zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.51

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Legislaturperiode ist es – das kann man erfreut feststellen – durch eine Reihe legistischer Maßnahmen in verschiedensten Bereichen zu einer Stärkung der Position der Verbraucher gekommen. Ich erinnere hier nur an die Novelle zum Bankwesengesetz, das Kapitalmarktgesetz, Versicherungsvertragsrecht und Bauträgervertragsrecht, Wertpapieraufsichtsgesetz, Maklerteilzeitnutzungsgesetz und – last but not least – die Konsumentenschutzgesetz-Novelle.

Es ist richtig, daß wir hier in Österreich – zumindest im europäischen Vergleich – ein relativ gutes Schutzniveau haben. Das heißt aber absolut nicht, daß es nichts mehr zu tun gibt. Ganz im Gegenteil!

Wo müssen also in Zukunft die konsumentenpolitischen Schwerpunkte gesetzt werden? – Ich denke, Konsumenten stehen infolge der rasanten Entwicklung im Bereich von Wissenschaft und Technologie heute neuen Produkten und auch völlig neuen Vertriebswegen gegenüber. Versandhandel, Teleshopping und der Kauf via Internet gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit diesen Änderungen des Vertriebes, die dazu führen, daß es vom Angebot bis zum Geschäftsabschluß überhaupt keinen persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer mehr gibt, entsteht selbstverständlich eine Reihe zusätzlicher Risken für die Konsumenten. Daher ist die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie ein sehr wichtiger Schritt, um diese Risken zu minimieren.

In dieser Richtlinie ist der gesamte Bereich der Finanzdienstleistungen leider nicht enthalten. Gerade das ist aber ein überaus sensibler Bereich. Es geht zum Teil um langfristige Verträge, an welche die Konsumenten nach Abschluß gebunden sind. Ich erwarte mir, daß im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft wichtige Impulse und Vorarbeiten für eine gemeinsame europäische Lösung in diesem Bereich gesetzt werden.

Ebenso wichtig und dringlich scheint mir ein neues Gewährleistungsrecht zu sein, weil es – das habe ich bereits beim Kapitel Konsumentenschutz betont – in diesem Bereich die größte Zahl von Beschwerden und Problemen gibt. Ich möchte hier im Rahmen der Debatte zum Kapitel Justiz nochmals betonen, daß der Vorschlag, eine einheitliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für bewegliche und unbewegliche Sachen einzuführen, ein durchaus akzeptabler Kompromiß ist. Ich begrüße diesen Kompromiß, obwohl ich natürlich den ursprünglichen österreichischen Vorschlag, der 36 Monate Gewährleistungsfrist vorgesehen hat, für wesentlich besser gehalten habe.

Insgesamt meine ich, daß Politik für Verbraucher absolut kein Hemmschuh für die Wirtschaft ist. Vielmehr ist sie ein notwendiger Ausgleich zwischen den naturgemäß unterschiedlichen Interessen von Wirtschaft und Konsumenten, und sie muß ein Ausgleich der unterschiedlichen Machtverhältnisse in diesem Bereich sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Gatterer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.54

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Justizminister! Die Welt von morgen läßt sich daran ablesen, wie wir mit unseren Kindern heute umgehen. – Das sagt der UN-Generalsekretär Kofi Annan, und er hat recht damit, denn der Reichtum und die Zukunft jedes Landes sind dessen Kinder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wer die Rechte von Kindern mißachtet, wer auch nur stillschweigend duldet, daß diese Rechte mißachtet werden, verspielt ein Stück unserer Zukunft.


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