Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 129

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rechtsgesetzes zum Beispiel auch auf geförderte Wohnungen auszuweiten. Desgleichen sollten wir vielleicht auch den fixen Stichtag, wie er derzeit besteht – da geht es darum, wie alt das Haus ist –, überdenken.

Der zweite für Mieter sehr wesentliche Bereich ist der Zugang zum Recht. Wir hatten heute bereits eine Debatte darüber in diesem Haus. In diesem Zusammenhang halte ich auch die Beschlußfassung der Wertgrenzengesetznovelle, die mit heurigem Jahr in Kraft getreten ist, für sehr wesentlich. Ich teile die Auffassung, daß es an sich problematisch ist, in einigen Rechtsmaterien Wertgrenzen einzuführen, weil damit nicht mehr auf die inhaltlich-rechtliche Frage abgestellt wird, sondern ausschließlich auf den ziffernmäßigen Betrag. Im Mietrechtsbereich ist das eine Problematik, weil es hier nicht um die Höhe des Betrages geht, sondern um diesen inhaltlichen Wert, der erforderlich ist. Ich halte es auch nicht für sehr sinnvoll, daß nur jene, die um sehr hohe Beträge streiten, alle Instanzen durchgehen können, während Verfahren mit geringem Streitwert eigentlich beim Landesgericht hängenbleiben.

Gleichzeitig kann das natürlich auch dazu führen, daß es senatsweise Rechtsprechungen gibt und wir in Mietrechtsfragen dann eine andere Judikatur in Tirol haben könnten als in Wien. Das halte ich nicht für sehr sinnvoll.

Ohne Zweifel ist aber die Intention, die dahintergestanden ist, nämlich eine Entlastung des Obersten Gerichtshofes, eine Überlegung, die wir anstellen könnten. Daher befürworte ich den Vorschlag – den ich, Herr Bundesminister, im übrigen auch im Zuge der Ausschußdebatte gemacht habe –, daß gerade in Mietrechtsfragen, wo es ein so wesentlicher Bestandteil ist, auch zu OGH-Entscheidungen zu kommen, die Mieterschutzorganisationen in Österreich die Möglichkeit bekommen, eine Verbandsklage einzubringen. Es gibt diese Regelung zum Beispiel im Bereich des Konsumentenschutzes; dort ist das möglich. Meiner Information nach sind auch alle anderen österreichischen Mieterschutzorganisationen für diese Regelung, daß wir die Möglichkeit einer Verbandsklage einführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt, mit dem wir uns natürlich zu befassen haben – das auch deshalb, weil wir im Nationalrat einen Entschließungsantrag beschlossen haben, mit dem wir den Finanzminister und Sie, Herr Minister, ersucht haben, einen tauglichen Entwurf vorzulegen –, ist die eigentlich sehr skurrile Regelung im Mietrechtsgesetz, die als Kompensation zu einer einkommensteuerlichen Regelung erfunden wurde. Sie wissen, es geht darum, daß im Zuge der Einkommensteuerpflicht der Hauptmietzinsreserven die Möglichkeit geschaffen wurde, 40 Prozent herauszunehmen, was in Wirklichkeit ein Umwälzen dieser Steuerleistung auf die Mieter eins zu eins bedeutet.

Ich möchte das vielleicht kurz erläutern. Das hat nämlich zur Folge, daß 40 Prozent jenes Geldes, das dazu da ist, das Haus zu erhalten, vom Haus weggenommen werden können und in die Taschen des Hauseigentümers fließen, und wenn Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, ist dieser Betrag dann eins zu eins von den Mietern zu leisten. Das ist ein unhaltbarer Zustand!

Es gibt dazu jetzt einen Vorschlag, einen Entwurf des Finanzministeriums, der ein tauglicher Weg wäre. Ich weiß, daß er auch Ihre Unterstützung findet, wir haben in diesem Bereich nur das Problem der Lobbyisten der Hauseigentümer. Ich ersuche aber auch die Fraktion der ÖVP, sich dieses Themas anzunehmen. Es wäre eine Möglichkeit, doch eine mieterfreundliche Variante zu finden und davon abzugehen, daß aus dem Haus Gelder genommen werden und für die Instandhaltung ausschließlich die Mieter aufzukommen haben. Das ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil wir Übergangsregelungen haben, wonach es derzeit der Fall sein kann, daß es null Schilling Steuerleistung gibt und trotzdem diese Entnahme von 40 Prozent möglich ist.

Ich möchte mich aber auch für zwei Regelungen der letzten Wochen und Monate bedanken, weil ich glaube, daß das der richtige Weg ist. Das eine ist das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz, das wir beschlossen haben. Da geht es um Kontrolle, und aus aktuellem Anlaß wissen wir, wie wichtig diese Kontrolle ist. Das zweite ist das Bauträgervertragsgesetz, in dem wir festgehalten haben, daß es nur dann möglich ist, daß Gelder von Mietern verlangt werden, wenn auch die Bonität gegeben ist. Obwohl es noch keine Genossenschaft in Öster


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