Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 130

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reich gab, die in irgendeiner Form insolvenzgefährdet gewesen wäre, wollten wir trotzdem festlegen, daß die Aufsichtsbehörde bei Gemeinnützigen eine Bonitätserklärung abgeben muß. Wie wichtig das ist, zeigt ebenfalls der aktuelle Fall.

Ich bin daher sehr dankbar und freue mich darüber, daß wir weiterhin mieterfreundliche und mieterschützerische Regelungen erarbeiten werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Löschnak. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.19

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Zuge dieser Debatte zum Budgetkapitel Justiz zum Vereinsrecht einige Anmerkungen machen, zum Vereinsrecht, das ja in letzter Zeit mehrmals ins Gerede gekommen ist, sei es dadurch, daß durch eine Reihe von Insolvenzen oder Beinahe-Insolvenzen im Sportbereich, aber auch in anderen Vereinsbereichen davon die Rede war, sei es, daß zum Beispiel kriminelle oder vermeintlich kriminelle Aspekte in Millionenhöhe beispielsweise bei einem Krebshilfeverein zum Gerede beigetragen haben, oder sei es der Diskussionsentwurf einer interministeriellen Arbeitsgruppe über eine Reform gerade dieses Vereinsrechtes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir schon von Ins-Gerede-Kommen sprechen, kann man natürlich auch an den Ereignissen der letzten Wochen in der FPÖ, in der niederösterreichischen FPÖ vor allem, nicht vorbeigehen, denn gerade diese Vorkommnisse schreien ja geradezu nach stärkerer und nach häufigerer Kontrolle in allen Bereichen, insbesondere auch dort, wo auf Vereinsbasis "Malversationen" – wie Sie in Verwendung der neuen Begriffsbestimmung für Übertretungen, Vergehen und Verbrechen nach dem Strafgesetz hier Gesetzesdefinitionen vornehmen – stattgefunden haben.

Es hat zu diesem Vereinsrecht viele Wortmeldungen gegeben. Ich habe mir das sehr genau angesehen, und mein Succus aus diesen Wortmeldungen war eigentlich: Die meisten waren, wie so oft, auf Verunsicherung ausgerichtet, und zwar auf Verunsicherung in einem sehr sensiblen Bereich. Daher, glaube ich, kann man durchaus feststellen: Auf die meisten dieser Wortmeldungen hätte man wirklich verzichten können. Der Bogen dieser Wortmeldungen reichte von etlichen Landeshauptleuten über Abgeordnete hier im Haus und in den Landtagen bis hin zu den jeweiligen Generalsekretären.

Wirklich den Vogel abgeschossen hat bei den Generalsekretären der Generalsekretär der Freiheitlichen, der Herr Westenthaler. Er hat nämlich in einer Aussendung am 18. Oktober 1997 gemeint – ich zitiere wörtlich –: "Insgesamt werden sich die Freiheitlichen schützend vor die rund 100 000 österreichischen Vereine stellen und gegen den Zugriff von Rot und Schwarz ankämpfen." – Das hat Westenthaler gemeint, und ich meine, daß man gar nicht genug davor warnen kann, hier die FPÖ tätig werden zu lassen! Den Schutz brauchen unsere 100 000 Vereine in Österreich tatsächlich nicht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das werden – weil wir soeben beim Kapitel Justiz sind – die Justizbehörden in bewährter Weise zu entscheiden haben, und sie werden – davon bin ich überzeugt – die richtigen Entscheidungen auch in diesen Causen, die da seit Wochen die Öffentlichkeit beschäftigen, treffen.

Ich möchte noch einige grundsätzliche Anmerkungen zum gesamten Vereinsrecht machen.

Erstens: Mir scheint, daß die privatrechtliche Seite des Vereinsrechtes bisher viel zu kurz gekommen ist und daß hier ganz einfach Handlungsbedarf besteht.

Zweitens: Daß bei den "Normalvereinen" – unter Anführungszeichen; ich meine damit die Sportvereine, die Kulturvereine, die Gesangsvereine – kein Handlungsbedarf besteht, ist ebenso evident.


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