Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 33

"Der Präsident des Nationalrates teilt mit, daß der Abgeordnete Rosenstingl vor dem 28. April 1998 das Staatsgebiet der Republik Österreich freiwillig verlassen hat, sich nach Mitteilung des Bundesministeriums für Inneres derzeit in Brasilien aufhält und zu den Plenarsitzungen des Nationalrates im Monat Mai unentschuldigt nicht erschienen ist.

Der Präsident verliest die wesentlichen Teile des am 15. Juni 1998 eingelangten Entschuldigungsschreibens (Beilage B) des Rechtsanwaltes Dr. Zanger, welches an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Es liegen schriftliche Einwendungen gegen die Triftigkeit der im Entschuldigungsschreiben des Herrn Dr. Zanger genannten Gründe vor (Beilage B/1).

Einstimmig beschließt der Nationalrat gemäß § 11 Abs. 4 GOG, daß der Abgeordnete Rosenstingl aufzufordern ist, unverzüglich an den Sitzungen des Nationalrates wieder teilzunehmen.

Damit wurde den Einwendungen Rechnung getragen und die Triftigkeit der geltend gemachten Gründe vom Nationalrat ausdrücklich verneint.

Der Präsident richtet daher an den Abgeordneten Rosenstingl im Sinne des § 11 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Aufforderung, unverzüglich an den Sitzungen des Nationalrates wieder teilzunehmen und fordert ihn im besonderen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 der Geschäftsordnung öffentlich auf, binnen weiterer 30 Tage im Plenum des Nationalrates zu erscheinen oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen.

Der Präsident ersucht den Österreichischen Rundfunk, über diese Aufforderung im Sinne seines Programmauftrags zu berichten."

Gibt es gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls Einwendungen? - Dies ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen und genehmigt und tritt mit Ende dieser Sitzung in Kraft.

Die Feststellung, daß der Abgeordnete Rosenstingl an der heutigen Sitzung nicht teilnimmt, wird gleichfalls am Ende dieser Sitzung vorzunehmen sein.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? - Dies ist nicht der Fall. Daher gehen wir so vor.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich teile mit, daß in der Präsidialsitzung heute früh Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten der Tagesordnung wie folgt erzielt wurde: Es wurde eine Tagesblockredezeit von 2 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 18 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es gegen diese Redezeitverteilung und die Dauer von zwei Stunden einen Einwand? - Dies ist nicht der Fall. Damit ist dies einhellig so beschlossen.


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