Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 34

1. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 789/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Hans Peter Haselsteiner, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (1265 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 795/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (1266 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu Punkt 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Georg Wurmitzer. Es wurde eine freiwillige Redezeit von 8 Minuten vorgeschlagen. - Bitte, Herr Abgeordneter.

12.43

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Nationalrat wird heute einen Prüfungsauftrag betreffend die Gebarung der politischen Parteien beziehungsweise der Nationalratsklubs beschließen.

Dieser Beschlußfassung liegen zwei Anträge zugrunde, und zwar zunächst der Antrag der vier Parteien SPÖ, ÖVP, Liberales Forum und Grüne. Dieser Antrag beinhaltet den sofortigen Prüfungsauftrag an den Rechnungshof gemäß § 99 GOG. Er wurde im Ausschuß einstimmig angenommen. Ich gehe davon aus, daß er auch im Plenum einstimmig angenommen werden wird. Das hat zur Folge, daß der Rechnungshof sofort danach mit der Prüfung der Gebarung der politischen Parteien und der Nationalratsklubs beginnen kann. Heute schon könnten die Beamten des Rechnungshofes mit ihrer Arbeit beginnen. Ich darf ihnen von dieser Stelle aus sagen, daß wir ihrer Arbeit und ihrer Sachkenntnis auch in eigener Sache vertrauen. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wabl.)

Der zweite Antrag, der heute vorliegt, ist jener der Freiheitlichen Partei. Er besteht aus zwei Teilen. Teil 1 beinhaltet eine Aufforderung an die österreichische Bundesregierung, einen Gesetzesvorschlag zur Prüfung von Parteien vorzulegen. Das heißt, die Freiheitliche Partei verläßt damit ihre Gesetzeskompetenz, die dem Nationalrat aufgrund unserer Verfassung zugeordnet ist, und verlangt von der Regierung einen Gesetzesvorschlag. Es würde, falls wir diesem Antrag zustimmten, Wochen und Monate dauern, bis ein derartiges Gesetz vorläge. Ich stelle fest, daß die Freiheitliche Partei offenbar auf Zeitgewinn setzt. Anscheinend hat sie etwas zu verbergen und hofft auf die Gnade der Zeit.

Der zweite Teil des Antrages der Freiheitlichen ist ein Auftrag an den Rechnungshof, die Parteien dieses Hohen Hauses zu prüfen, und zwar - bitte hören Sie mir genau zu - in der Reihenfolge ihres Mandatsstandes. Das heißt, es soll zuerst die SPÖ geprüft werden, danach die ÖVP und erst dann, an dritter Stelle, die Freiheitliche Partei. - Sie haben sogar geglaubt, daß wir diesem Antrag zustimmen werden. Ich möchte demjenigen gratulieren, der die Idee gehabt hat, diesen Antrag so zu formulieren. Er hat nur nicht damit gerechnet, daß wir ihn an dieser Stelle ertappen werden.

Sie wissen ganz genau, daß Ihr Antrag bedeuten würde, daß Sie erst nach Monaten oder - wahrscheinlich ist das Ihr Wunsch - erst nach der nächsten Nationalratswahl geprüft werden. Aber dieses Spiel machen wir nicht mit. Ich frage Sie: Haben Sie etwas zu vertuschen? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. - Zwischenruf des Abg. Scheibner.)


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