Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 40

"Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Bundesabgabenordnung wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen." - Zitatende.

Das heißt, die ÖVP hätte längst Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen müssen, meine Damen und Herren (Beifall bei den Freiheitlichen), und die sind höher als die Aussetzungszinsen. Aber man hat es sich gerichtet; man hat es sich bei der Aussetzung der Zahlungen gerichtet. - Schütteln Sie nicht den Kopf, Kollege Stummvoll! (Abg. Dr. Stummvoll: Ja sicher!) Das ist doch nachvollziehbar! Die ÖVP hat es sich gerichtet. Sie sitzt ja in der Regierung, das muß ja für etwas gut sein, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Fekter: Kennen Sie sich nicht aus?)

Frau Kollegin Fekter, wir wollen haben, daß der Rechnungshof all das prüfen kann, aber Sie wollen ihn nicht prüfen lassen. Sie wollen nur prüfen lassen, wie ein paar Millionen an Parteienfinanzierung bei Ihnen verwendet werden. Da werden Sie die interne Buchhaltung auch ein bißchen "frisieren" können. Aber die Vorgänge, meine Damen und Herren, die in der Öffentlichkeit bekannt wurden, und zwar wie Sie mit dem Steuerrecht umgehen, wie Sie sich das richten, während es sich kein Unternehmer in diesem Lande richten kann, zeigen, wie es um Sie bestellt ist; deswegen auch die Einschränkung hinsichtlich der Verwendung der öffentlichen Mittel gemäß Parteienfinanzierungsgesetz, gemäß Klubförderungsgesetz. Der Rest geht den Rechnungshof nach dem Antrag von ÖVP und SPÖ nämlich nichts an.

Daß die beiden anderen kleineren Oppositionsparteien hier mitspielen, zeigt, in welchem Boot diese längst sitzen. Sie können es kaum noch erwarten, daß sie auch endlich dabei sind. Deswegen haben sie mitgespielt. Deswegen gibt es diesen Vierparteienantrag.

Wir werden dem auch zustimmen. Das wollen wir nämlich gleich als erstes erledigt haben, und zwar, daß sofort geprüft wird, wie die öffentlichen Mittel verwendet werden. Aber glauben Sie mir, wir lassen Sie nicht aus der Ziehung, eine Gesetzesänderung zu erwirken, daß die restlichen Mittel, die Parteien in diesem Lande verwenden und einsetzen, ebenfalls vom Rechnungshof kontrolliert werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Wurmitzer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. - Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen. - Bitte. (Abg. Dr. Stummvoll: Da kann man die ganze Rede berichtigen!)

13.10

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Stadler hat von dieser Stelle aus die Behauptung aufgestellt (Abg. Dr. Stummvoll: Er hat viele Behauptungen aufgestellt!), die ÖVP sei 1994 pleite gewesen, und der Klubobmann Wurmitzer sei an die Freiheitliche Partei mit dem Ersuchen herangetreten, eine entsprechende Parteienförderung zu beschließen.

Diese Feststellung ist in zweifacher Hinsicht falsch. Zum ersten war die ÖVP Kärnten im Jahr 1994 nicht pleite. Das läßt sich nachlesen. Zum zweiten, Herr Abgeordneter Stadler, ist der Klubobmann Wurmitzer im Laufe seiner parlamentarischen Funktion niemals mit einem derartigen Ersuchen an die Freiheitliche Partei herangetreten. Ich darf Ihnen mitteilen, daß wir im Kärntner Landtag bereits am 25. April 1991 im Dreiparteienkonsens ein Parteienförderungsgesetz beschlossen haben, das völlig transparent und in Ordnung ist. - Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. - Abg. Mag. Stadler: Pleite war s', die ÖVP!)

13.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Herr Abgeordneter, Sie haben eine Redezeit von maximal 18 Minuten. - Bitte.

13.11

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler wird schon müde von


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