Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 41

der Flucht nach vorne, die er hier seit dem öffentlichen Auftauchen der Malversationen um Rosenstingl durchführen mußte. Davon ist er müde geworden. Jetzt schlägt er nur noch Haken, kommt aber nicht mehr voran.

So nämlich sieht der Abgeordnete Stadler aus, wenn er davon spricht, daß es in Wirklichkeit eine Panikreaktion der anderen vier Fraktionen gewesen sei, hier im Haus eine Prüfung der Parteien und der parlamentarischen Klubs durch den Rechnungshof zu beantragen, die doch die Freiheitlichen bereits am 26. Mai beantragt hätten. Er sagt damit selbst, daß Sie, obwohl schon im November 1997 innerhalb der FPÖ klargeworden ist, welcher Art das Vorgehen des Abgeordneten Rosenstingl ist, bis Ende Mai geschwiegen haben.

Wie auch nachzulesen ist, hat man damals von seiten der Freiheitlichen Partei den Abgeordneten Rosenstingl zu sich geholt und ihn aufgefordert, das einmal zu überprüfen und darauf zu achten, wie es mit seinen Krediten bei der Omikron ausschaut, denn man wolle damit nichts zu tun haben. - Gleichzeitig stellt sich Herr Abgeordneter Stadler heute heraus und sagt: Immerhin waren wir am 26. Mai - sechs Monate später - diejenigen, die hier im Haus eine Prüfung verlangt haben.

Meine Damen und Herren! Wahr ist aber, daß das Problem Rosenstingl nur deshalb so groß werden konnte, weil man innerhalb der Freiheitlichen Partei lange Zeit versucht hat, es unter den Teppich zu kehren. Darüber kann Herr Abgeordneter Stadler nicht hinwegtäuschen. Daher ist es auch nicht eine Geste der Freundlichkeit, wenn sein Klub jetzt dem Antrag, der von den anderen vier Fraktionen eingebracht worden ist, zustimmt, sondern es ist einfach ein Gebot der Stunde.

Meine Damen und Herren! Es hilft auch nicht, zu sagen, daß es interne und externe Buchhaltungen gibt. Denn Sie wissen, wenn Sie nur einmal in die "Wiener Zeitung" hineinschauen, daß die Veröffentlichungspflichten der Bilanzen der politischen Parteien in Wirklichkeit dermaßen ungenau sind, daß es selbstverständlich eine zweite interne Buchhaltung geben muß, in der eine genauere Aufstellung der Kostenstellen enthalten ist. Wenn aber von seiten der Freiheitlichen nur eine so ungenaue Buchhaltung gemacht wird, wie sie letztlich bilanzmäßig in der "Wiener Zeitung" veröffentlicht werden muß, dann wundert es mich nicht, daß ein Fall Rosenstingl möglich war.

Zum dritten, meine Damen und Herren, ist hier vom Sozialfonds der Freiheitlichen gesprochen worden, der aus den Überschüssen gespeist wird, die sich aus den Einkommen im Ausmaß von mehr als 60 000 S netto ergeben. Wenn Herr Abgeordneter Stadler hier sagt, daß mit diesem Geld nur Schwerbehinderte versorgt werden, dann frage ich mich, warum ich in "NEWS" lesen mußte, daß daraus ein Rauter oder ein Nicka Entschädigungen bekommen. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Grünen.) Ich weiß nicht, wie Herr Abgeordneter Stadler seine Parteikollegen bezeichnet. Eines ist klar: Sozialfälle und Schwerbehinderte waren das meiner Meinung nach nicht, aber Ihrer Meinung nach schon, denn sonst hätten sie aus dem Fonds nichts bekommen dürfen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir müssen gar nicht über jene Reptilienfonds reden, die es auf Länderebene für die freiheitlichen Landesräte gibt und aus denen man sich nebenbei noch Pokale und andere Dinge herausholt, die ja nur Betriebsausgaben sind. Wahr ist, daß es bei den vorliegenden Anträgen ausschließlich um die parlamentarischen Klubs und die politischen Parteien auf Bundesebene gehen soll. Insofern stimmt es selbstverständlich nicht, Herr Abgeordneter Stadler, daß Ihr Antrag weitergehend ist als jener, der von den anderen vier Fraktionen eingebracht worden ist.

Denn wahr ist, daß in Ihrem Antrag zwar steht, die finanzielle Gebarung der politischen Parteien und ihrer Teil- und Unterorganisationen soll wirksam kontrolliert werden, aber es sind letztlich nur die politischen Parteien, die kontrolliert werden können. Deshalb, meine Damen und Herren, ist anzumerken, daß diese Überprüfung des Rechnungshofs zum Anlaß genommen werden sollte, einmal das Verhältnis von politischen Parteien, Wahlparteien und parlamentarischen


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