Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 61

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist einstimmig. Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1266 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. - Auch diese Kenntnisnahme erfolgte einstimmig. Dieser Bericht wurde einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Kostelka: Das Bessere ist der Feind des Guten!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Wie bereits angekündigt, unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 15.30 Uhr; um 15.30 Uhr wird die eingebrachte Dringliche Anfrage aufgerufen werden.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 14.27 Uhr unterbrochen und um 15.30 Uhr wiederaufgenommen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Volker Kier und Genossen an den Bundeskanzler betreffend überfällige ORF-Reform (4522/J)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen jetzt zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4522/J. Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Der erste Versuch, einen neuen Generalintendanten für den ORF zu wählen, ist gescheitert. Ein kompliziertes Wahlritual, das offenbar in erster Linie dazu dient, politische Einflußsphären sicherzustellen, mußte unterbrochen werden, weil man sich politisch nicht handelseins wurde. Die Untätigkeit der Regierung am Mediensektor, insbesondere den ORF betreffend, wurde am Beispiel des Wahlprocedere besonders augenscheinlich: Durch das Festhalten an einer notwendigen Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Generalintendanten ist die politische Einflußmöglichkeit auf insbesondere persönliche Zugeständnisse am besten abgesichert. Einen derartigen Zustand im wichtigsten Medienunternehmen Österreichs herbeizuführen beziehungsweise bestehen zu lassen, kann nur als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden. Erschwerend kommt hinzu, daß ohne die klare Formulierung des Unternehmensziels nicht nur eine schwere Verunsicherung der Mitarbeiterschaft des Unternehmens um sich greift, sondern auch qualifizierte BewerberInnen von außen abgeschreckt werden. Das führt dazu, daß absehbar nur Übergangs- oder Notlösungen getroffen werden können. Und dies in einer Situation, die entscheidend für den Weiterbestand des Unternehmens ist.

Die Untätigkeit und Konzeptlosigkeit der Bundesregierung in dieser Frage ist damit nicht nur die Ursache für nicht stattgefundene qualifizierte Bewerbungen von außerhalb des Unternehmens, sondern auch dafür, daß der derzeitige Generalintendant sich nicht der Wiederwahl gestellt hat.

Am 31. März 1998 gab der Generalintendant Gerhard Zeiler bekannt, daß er ,nicht wieder für die Position des Generalintendanten des ORF kandidieren' werde. In einem Brief an die Belegschaft des ORF begründete er seinen Schritt unter anderem damit, daß ,nicht nur die seit Jahren versprochenen gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden sind', sondern ,die von einer Regierungspartei angekündigten Reformen teilweise sogar dem Gegenteil von dem entsprechen, was ein konkurrenzfähiger ORF benötigt'. Als weiteren wichtigen Grund für seine Entscheidung gab Zeiler den Umstand an, daß ,ein knappes Drittel des


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