Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 68

Aber über die Aufgabendefinition dieses Unternehmens hat kein Mensch geredet. Genau das ist der Punkt!

Wenn Sie davon reden, daß die Aufgabendefinition durch das derzeitige Rundfunkgesetz abgedeckt ist, dann ist das eine sehr selektive Wahrnehmung. Das reicht nämlich nicht aus, denn dann kann es auch passieren, daß jene zwei Kandidaten, um die es jetzt im konkreten geht, nämlich Radel und Weis, unterschiedliche Konzepte vorlegen, und zwar unterschiedliche Konzepte in der Form, daß Radel sagt: Mehr öffentlich-rechtlich!, aber nicht in der Lage ist, die Fragen der Finanzierung zu beantworten, und daß Weis sagt: Marktführung um jeden Preis verteidigen!, aber nicht dazusagt, welchen Preis er wirklich zu zahlen bereit ist.

Zu diesen unterschiedlichen Konzeptionen kann es nur dann kommen, wenn es keine Vorgabe des Gesetzgebers gibt, wenn es keine Vorgabe in der Richtung gibt, mit welcher Aufgabenstellung dieses Unternehmen zu führen ist.

Diese Konzeptlosigkeit der Bundesregierung führt dazu, daß sich, wie ich schon vorhin gesagt habe, keine qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber von außen finden. Sie führt aber zu noch etwas - und das ist das Gefährliche; ich weiß nicht, warum Sie es nicht ernst nehmen, das finde ich wirklich bemerkenswert, Sie wollen nur Ihre politischen Schäfchen ins Trockene bringen und meinen, daß damit die Geschichte erledigt ist -, und zwar zur Aushöhlung der Verantwortlichkeit. Die ÖVP führt immer sehr gern den Begriff der Verantwortung im Munde, nur tut sie nichts, um dem gerecht zu werden. Genau das Gegenteil tut sie! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist nämlich eine Aushöhlung der Verantwortlichkeit des künftigen Generalintendanten, wenn man keine Vorgaben gibt, weil man ihm dann nämlich zugleich die Ausrede mitliefert, weil er dann, wenn etwas nicht funktioniert, mit Fug und Recht sagen kann: Ich habe es ja gar nicht besser machen können, denn ich habe keine Vorgaben bekommen!

Es ist ja nicht nur so, daß der neue Generalintendant sich darauf berufen kann, daß es keine Rundfunkreform gibt, sondern das war ja auch die Begründung des derzeitigen Generalintendanten, sich keiner Wiederwahl zu stellen. Sie brauchen sich ja nur seine Worte - wir haben die Zitate in unserer Dringlichen Anfrage aufgelistet - in Erinnerung zu rufen, mit denen er begründet hat, warum er sich keiner Wiederwahl stellt, nämlich deshalb, weil diese Bundesregierung die Dinge, die sie versprochen hat, nicht verwirklicht hat, weil die Konzeption nicht klar ist, weil es keine Vorgaben gibt und weil in einer solchen Situation die vernünftige Führung dieses Unternehmens nicht verantwortbar ist. (Abg. Mag. Kukacka: Weil er beim RTL dreimal soviel bezahlt bekommt!)

Genau das ist der Punkt! Und dafür tragen Sie die Verantwortung! Allerdings haben wir einen Bundeskanzler, der dafür die Hauptverantwortung trägt, und zwar einen Bundeskanzler, der sich noch dazu als Kulturkanzler bezeichnet und daher auch aus diesem Grunde jene Facette, die den kulturpolitischen Auftrag betrifft, wahrzunehmen hätte, was er nicht nur in dieser Frage, sondern auch in allen anderen Fragen sträflich vernachlässigt.

Was Sie aber damit machen, ist, einerseits die Verantwortlichkeit des künftigen Generalintendanten auszuhöhlen, aber auch den derzeitigen Bestand des Unternehmens zu gefährden, denn die Konkurrenz, die der ORF bekommt, ist nicht mehr verhinderbar. Auf dem Hörfunksektor ist sie bereits da, auf dem Fernsehsektor steht sie vor der Türe, und deswegen muß ich sagen: Es ist ein Offenbarungseid, daß Ihnen, wenn Sie schon nichts für die Reform getan haben, jedenfalls eines wichtig war: den bisherigen Wahlmodus zu behalten, denn dieser Wahlmodus ist für Sie die größte Garantie, daß Sie sich Ihren politischen Einfluß sichern können, denn dann, wenn man bei der ersten Wahl eine Zweidrittelmehrheit braucht, ist es natürlich leicht, personelle - und in diesem Zusammenhang darf ich auf einen Schreibfehler in unserer Dringlichen Anfrage hinweisen: auf der ersten Seite in Zeile neun, wo es heißt "persönliche Zugeständnisse", soll es heißen "personelle Zugeständnisse", ein Schreibfehler, den ich damit korrigieren möchte - Zugeständnisse zu erreichen - ich möchte gar nicht sagen: zu erpressen -, nach dem Motto: Wenn es jemand werden will, dann werden wir sehen, welchen Preis er zu bezahlen bereit ist.


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