Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 70

sagen: Man soll jenen Teil, der jetzt an die Länder fließt, dem ORF geben oder zumindest die Dinge entkoppeln!

Wir haben uns bei all diesen Fragen etwas überlegt. Und da bislang von dieser Bundesregierung und von diesen Koalitionsparteien keine medienpolitischen Linien erkennbar waren, hoffen wir, daß wir mit der heutigen Dringlichen Anfrage zumindest einen Mindeststandard der Linien von Ihnen erfahren können. - Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

15.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich in Vertretung des Herrn Bundeskanzlers der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. - Bitte, Herr Staatssekretär.

15.50

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst möchte ich den Herrn Bundeskanzler entschuldigen, der sich auf dem EU-Gipfel in Cardiff befindet und daher von seinem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht Gebrauch macht, sich durch mich vertreten zu lassen.

Ich möchte zu Beginn auch einer Behauptung entgegentreten, die in der Dringlichen Anfrage aufgestellt wurde, indem die Regierung im Bereich des Mediensektors der Untätigkeit geziehen wird. (Abg. Dr. Kier: Das stimmt!) Ich glaube, gerade das stimmt nicht. Es ist sehr wohl eine gewisse Tätigkeit entwickelt worden. (Abg. Mag. Peter: Sie machen das anscheinend nur im geheimen!) Gerade nach dem Amtsantritt des Bundeskanzlers ist es gelungen, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Österreicherinnen und Österreicher derzeit in etwa 50 Radioprogramme zur Auswahl haben (Abg. Dr. Schmidt: Das liegt nicht am ORF!), und es gibt auch eine Vielzahl privater Fernsehprogramme, die über Kabel- und Satellitennetze verteilt werden. Das war eine Aktivität dieser Bundesregierung, und das ist in den letzten eineinhalb Jahren geschehen. (Abg. Mag. Peter: Wollten Sie das verhindern?)

Ich darf Ihnen daher sagen, daß hier sehr wohl Akzente, sehr wohl Maßnahmen gesetzt wurden und daß dadurch eine nicht unerhebliche Bewegung in die Medienlandschaft gekommen ist, die auch tatsächlich schon Auswirkungen in den von mir genannten Bereichen gezeigt hat.

Es ist aber richtig, daß auch den grundlegenden Veränderungen in der internationalen Medienwelt Rechnung getragen werden muß und daß diesbezüglich Herausforderungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines Landes wie Österreich, insbesondere im Zusammenhang mit dem wesentlich größeren deutschsprachigen Markt, zukommen. (Abg. Dr. Schmidt: Darauf haben wir schon vor zwei Jahren aufmerksam gemacht!)

Ich glaube nicht, daß in diesem Bereich sinkende Einnahmen bei zugleich höheren Programmkosten die Verabschiedung von einem öffentlich-rechtlichen Auftrag rechtfertigen können. Ich glaube aber, daß es, um in Zukunft einen eigenständigen Österreichischen Rundfunk abzusichern, wichtig ist, diesen Rundfunk in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Die Vorteile einer derartigen Umwandlung liegen in erhöhter Flexibilität, klareren Managementstrukturen, der Möglichkeit zur Erschließung zusätzlicher Geschäftsfelder und insbesondere größerer politischer Unabhängigkeit und auch darin, daß die Entscheidungsfindung für den Geschäftsführer nicht so kompliziert abläuft, wie dies derzeit der Fall ist.

Der Herr Bundeskanzler bekennt sich selbstverständlich weiterhin zu diesem Arbeitsübereinkommen, das Sie genannt haben (Abg. Dr. Schmidt: Bekennen ist zuwenig!), und wird auch weiterhin auf die Realisierung dieses Arbeitsübereinkommens hinarbeiten.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Regierungsvorlage zur Reform des Rundfunkgesetzes wird dem Parlament unmittelbar nach der Einigung in der Regierung übermittelt werden. (Ironische Heiterkeit beim Liberalen Forum und bei den Grünen. - Abg. Smolle: Herr Staatssekretär! Vielleicht sagen Sie uns, wann der Zeitpunkt eintritt!) Ich bin nach wie vor überzeugt davon, daß die Rechtsform einer Kapitalgesell


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