Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 71

schaft am besten zur Erfüllung der Aufgaben des ORF geeignet ist, ich bin aber auch für andere Lösungen offen, die im Ergebnis die Ziele einer zukunftssicheren Rundfunkreform erfüllen. (Abg. Smolle: Wann wird sich die Regierung einig sein? Sag mir quando, quando, quando?) Diese Offenheit macht mich zuversichtlich, daß wir eine den Interessen dieses Landes und des ORF entsprechende gemeinsame Lösung finden werden.

Zur Frage 3:

Die Postulate der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des Österreichischen Rundfunks einerseits und der Sicherstellung des hohen Niveaus der Programme andererseits sind für mich in keiner Weise unvereinbar. Programmqualität heißt nicht, daß ein Programm für die Werbewirtschaft uninteressant wäre. (Abg. Dr. Schmidt: D'accord!) In der Zukunft der Massenkommunikation wird gerade die Programmqualität und nicht nur die kommerzielle Qualität ein wesentliches Kriterium für Zuschauerakzeptanz und somit auch für die Werbewirtschaft bilden.

Zur Frage 4:

Ob das Programm des ORF tatsächlich zu Qualitätsminderung geführt hat, entzieht sich meiner Beurteilung. Es hat sich jedenfalls gezeigt, daß sich der ORF wirtschaftlich erfolgreich am zunehmenden Konkurrenzmarkt behaupten konnte und der eingeschlagene Weg der Geschäftsleitung des ORF, nämlich das Streben nach einem wohlausgewogenen Ausgleich zwischen kommerziellen Interessen einerseits und der Erfüllung des Kulturauftrages andererseits, der richtige sein dürfte.

Zur Frage 5, der Frage, ob wir der Auffassung sind, daß Gebührenfinanzierung dazu dient, die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages und damit die qualitative und quantitative Leistung auf den Gebieten der Information, Bildung und Kultur abzusichern, um nicht vollständig von Werbeeinnahmen abhängig zu sein:

Diese Frage ist mit einem eindeutigen Ja zu beantworten, da die Gebühren aufgrund der europäischen Überlegungen in Zukunft gerade dafür eingehoben werden. (Abg. Dr. Schmidt: Dann sollten Sie das als Anforderungsprofil auch so formulieren!) Das wird in den Verhandlungen auch so weiterverfolgt werden.

Zur Frage 6:

Diesbezüglich darf ich auf das bereits oben Erwähnte verweisen. Die medienpolitische Konzeption muß zum einen Wettbewerbsfähigkeit, zum anderen Programmqualität aufweisen. Immerhin ist der ORF starker Konkurrenz im deutschsprachigen Sendegebiet ausgesetzt. Er muß sich mit diesem Konzept permanent der Öffentlichkeit stellen, war aber bisher mit diesem Konzept der Ausgewogenheit auch sehr erfolgreich. Es besteht kein Zweifel, daß auch die Programmqualität bei der Novellierung des Rundfunkgesetzes ein eindeutiges Anliegen sein wird. Die Befürchtung massiver Einbrüche im Werbemarkt beim ORF erscheint derzeit jedenfalls unberechtigt. (Abg. Dr. Schmidt: Warum beantworten Sie nicht die Frage, die gestellt wurde?) Ich habe diese Frage beantwortet.

Zur Frage 7:

Die Frage einer allfälligen Umgestaltung des gegenwärtigen Gebühreneinzugs wird in den politischen Verhandlungen ebenfalls berücksichtigt, wobei insbesondere auch vergleichbare Studien mit anderen europäischen Staaten zu betrachten sind. Jedenfalls haben wir mit dem gegenwärtigen System, welches sich der Infrastruktur der Post bedient, keine schlechten Erfahrungen gemacht, sodaß ein dringender Grund für ein Abgehen von der derzeitigen Regelung nicht gegeben erscheint.

Frage Nummer 8:

Soweit es sich um Länderaufschläge handelt, sind diese landesgesetzlich geregelt und unterliegen nicht der Ingerenz des Bundes. (Abg. Dr. Schmidt: Man braucht das nur zu entkoppeln!) Im


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