Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 72

Falle einer allfälligen Neugestaltung des Gebühreneinzuges könnten jedenfalls auch in diesem Punkt Verhandlungen mit den Ländern geführt werden.

Zur Frage 9:

Im Vordergrund muß die deutliche Trennung des Rundfunks von jeder staatlichen Einflußnahme stehen. In diesem Zusammenhang erscheint es für mich ganz wesentlich, daß der ORF von seinen Zusehern und von der Werbewirtschaft, nicht aber zusätzlich aus dem Budget finanziert wird.

Zur Frage 10:

Die gesellschaftsrechtliche Form des ORF bildet unserer Ansicht nach aus EU-rechtlicher Sicht kein Problem. Ich möchte aber folgendes hinzufügen: Was die Fragen der Gebühren betrifft, herrscht in der EU, insbesondere seit dem Vertrag von Amsterdam und seinem Zusatzprotokoll, Einvernehmen darüber, daß öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren keine Subvention und daher auch keine gemeinschaftsrechtswidrigen Förderungen sind. Diesbezüglich sind auch die Meinungen innerhalb der EU soweit gediehen, daß die Gebühren eben eine Abgeltung des kulturellen und Informationsauftrages sind. Darin sind wir konform mit der derzeit vorherrschenden Meinung der EU.

Zur Frage 11:

Es ist bereits erwähnt worden, daß es von seiten des Bundeskanzlers keine Fixierung auf eine buchstabengetreue Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft gibt. Die Grundzüge einer Kapitalgesellschaft, allenfalls modifiziert durch spezifische Regelungen, halten wir jedoch nach wie vor für am besten geeignet.

Zur Frage 12:

Diesbezüglich kann ich auf die schon beantworteten Fragen verweisen und möchte dahin gehend nochmals ausführen, daß auf ein wohlausgewogenes Gleichgewicht zwischen Qualität und kommerzieller Lebensfähigkeit hinzuarbeiten ist. (Abg. Smolle: Was ist diese Wohlausgewogenheit?) Ich möchte aber nochmals auf die bereits beantworteten Fragen zurückkommen: Die Gebühreneinhebung ist sicherlich eine Form der Finanzierung, um dem kulturellen und informellen Auftrag nachzukommen, was bedeutet, daß ein diesbezügliches Abhängigkeitsverhältnis gegeben ist.

Zur Frage 13 hinsichtlich der Filmwirtschaft:

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich grundsätzlich zur Bedeutung der Filmwirtschaft im künstlerischen Bereich. (Abg. Dr. Schmidt: Bisher hat man das nicht bemerkt!) Es ist seitens der Bundesregierung auch eine Erhöhung des Filmförderungsfonds um 15 Prozent erfolgt. Diese Erhöhung ist in der Zeit eines Sparpaketes, zu der keine Erhöhung der Ansätze in den übrigen Bereichen erfolgte, eine durchaus erkleckliche, und ich möchte darauf hinweisen, daß das eine Reaktion war, weil wir hier gegensteuern wollten.

Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß auch das Filmförderungsgesetz verändert wurde und daß es einen sehr erfolgsbezogenen Ansatz hat, wodurch natürlich jene bevorzugt werden, die erfolgreiche Filme machen, während jene, die weniger erfolgreiche Filme machen, eben nicht so berücksichtigt werden.

Außerdem möchte ist feststellen, daß in Österreich in etwa 1,6 Milliarden Schilling in die Filmwirtschaft fließen und nur ein relativ geringer Teil davon aus der öffentlichen Hand finanziert wird, nämlich ein Anteil von etwa 15 Prozent. Das heißt, daß hier sehr viele privatrechtliche Probleme und nicht nur die öffentliche Förderung allein im Vordergrund stehen, man wird jedoch in den Verhandlungen auch darauf drängen, die Eigenproduktionen des ORF nicht weniger werden zu lassen, sondern den jetzigen Anteil zu erhalten. (Abg. Dr. Schmidt: Sie sind schon weniger geworden! Um ein Drittel in den letzten Jahren! Sie können nicht noch weniger werden!)


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