Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 22

Ich möchte nun auch noch ganz kurz auf die Bürgerinitiative Nr. 8 eingehen, die Kollege Haupt schon kurz angerissen hat. Es geht darin um die Blindenführhunde. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß Blinden dieses Hilfsmittel wirklich zugestanden wird. Es ist aber genauso wichtig, daß es generell eine Definition des Begriffs "Rehabilitationshund" geben muß. Es gibt ja Signalhunde, Partnerschaftshunde, Servicehunde, Sozialhunde und Therapiehunde. Ich bin der Ansicht, daß man da zunächst zu einer Definition kommen muß. Man muß auch festlegen, was man von den Schulen hinsichtlich Ausbildung dieser Hunde erwartet, was diese Hunde können müssen, wie das bewertet, wie das definiert wird. Wir alle sollten gemeinsam versuchen, da eine Lösung zu finden.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Maria Rauch-Kallat, Annemarie Reitsamer, Edeltraud Gatterer und Genossen zu der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 1264 der Beilagen, über die Bürgerinitiative Nr. 8 betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund in Österreich beigedruckten Entschließung

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Entschließung wird wie folgt geändert:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern und Ländern) zum Zwecke der Vereinheitlichung der Vorgangsweise Gespräche über die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Definition und Anerkennung von Blindenführhunden ehebaldigst zu führen."

*****

Frau Ministerin! Sie wissen, wie dringend die Lösung dieses Problem ist: Wir setzen da volles Vertrauen in Sie und fordern Sie auf, im Sinne der Betroffenen rasch eine Lösung zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterfertigt, aber ich muß prüfen, ob es ein Selbständiger oder ein Unselbständiger Antrag ist, weil es ja zu Unselbständigen Anträgen in der Regel keine Abänderungsanträge geben kann. Ich bitte darum, daß ich mir die Entscheidung darüber noch vorbehalten darf.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. - Bitte.

18.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich durchaus meiner Vorrednerin in bezug auf jene Bereiche anschließen, in denen sie für diesen Sozialbericht Dank an die Beamtenschaft ausgesprochen hat: Ja, der Sozialbericht ist nach wie vor eine sehr brauchbare Quelle.

Aber - und damit unterscheide ich mich auch schon von den Ausführungen der Frau Kollegin Gatterer - ich sehe es nicht so rosig, was den positiven Befund für diese Bundesregierung beziehungsweise für die Arbeit der Regierungsparteien betrifft, der laut Kollegin Gatterer aus diesem Bericht herauszulesen ist. Ich kann ihn nämlich nicht erkennen.

Ich werde mich jetzt nicht in Details verbeißen, möchte aber zwei Fakten anführen. Erstens: Die Nettorealeinkommen - auch das wurde heute schon gesagt - sind im Jahre 1996 um 2,2 Prozent gesunken.


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