Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 74

Nun zum Kardiotechniker-Gesetz, Frau Ministerin, ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigung, Frau Abgeordnete! Ich möchte vorsichtshalber darauf hinweisen, daß Sie jetzt angekündigt haben, einen Abänderungsantrag einzubringen, ihn aber noch nicht eingebracht haben. Sie müßten ihn bitte verlesen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Ich bringe diesen Abänderungsantrag ein, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend den Antrag 745/A der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden in der Fassung des Ausschußberichtes 1269 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 2 wird wie folgt geändert:

In § 35 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge "der Behindertenbetreuung" ersatzlos gestrichen.

2. Artikel I Z 6 wird wie folgt geändert:

In § 84 wird der neu angefügte Abs. 5 ersatzlos gestrichen.

3. Artikel III wird wie folgt geändert:

"§ 24 Abs. 2 lautet:

(2) Bei der Entlassung eines Pfleglings ist neben dem Entlassungsschein unverzüglich ein Arztbrief anzufertigen, der die für eine allfällige weitere medizinische Betreuung maßgebenden Angaben und Empfehlungen sowie allfällige Anordnungen für die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich zu enthalten hat. Dieser Arztbrief ist 1. dem Pflegling, 2. dem einweisenden oder weiterbehandelnden Arzt und 3. nach Bedarf der für die weitere Pflege und Betreuung in Aussicht genommenen Einrichtung oder dem entsprechenden Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe zu übermitteln. Bei Bedarf sind dem Arztbrief auch Angaben zu Maßnahmen im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich anzufügen."

*****

Nun aber zum Kardiotechniker-Gesetz. Frau Ministerin, es ist verwunderlich, daß es für nicht einmal 40 Kardiotechniker ein eigenes Gesetz gibt. Wir hatten im Petitionsausschuß vor kurzem eine Petition der ÖVP mit der Bezeichnung "Stopp der Gesetzesflut" zur Behandlung. Jetzt aber wird für 39 Personen eine neue Gesetzesflut gemacht. Man hätte das Kardiotechniker-Gesetz ohne weiteres in das Gesetz über die medizinisch-technischen Dienste einordnen können. Weil Sie aber ein eigenes Gesetz geschaffen haben, besteht jetzt selbstverständlich auch für andere Berufsgruppen die Möglichkeit und das Recht, für ein eigenes Gesetz zu plädieren, so zum Beispiel, wenn es um die Endoskopie geht.

Zu diesem Antrag betreffend Cannabis. Auch dieser Antrag ist schon sehr alt, Frau Ministerin. Ich meine, es ist medizinisch längst erwiesen, daß es sinnvoll und gut ist, Cannabis im medizinischen Bereich anzuwenden, speziell in der Hilfe für Krebspatienten, für AIDS-Patienten, im Bereich der multiplen Sklerose et cetera. Ich denke, es ist höchst notwendig, daß Sie sich dieser Situation annehmen und endlich ein Gesetz machen, damit es zur Legalisierung von Cannabis


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1