Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 75

im medizinischen Bereich kommt. (Abg. Steibl: So ein Blödsinn! - Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Auch die Legalisierung der weichen Drogen ist ein höchst notwendiges Thema. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist höchst unnötig!) Wir sind in diesem Bereich bereits sehr weit in den Hintergrund getreten. Ich weiß, daß sich den Abgeordneten der ÖVP dabei immer wieder die Haare aufstellen (Abg. Steibl: Nicht der ÖVP, sondern verantwortungsvollen Müttern!), aber es ist eben auch die Situation der ÖVP, daß sie sich gerne auf Gesetze beruft (Abg. Steibl: Nicht die Situation der ÖVP, sondern verantwortungsvolle Mütter!), die 20 oder 30 Jahre lang zurückliegen. (Beifall bei den Grünen. - Abg. Steibl: Aber geh! So ein Keifen!) Die ÖVP ist nicht bereit, den Zug der Zeit anzuerkennen und entsprechend zu agieren. (Abg. Steibl: Sie können das Problem überhaupt nicht abschätzen, selbst wenn Sie Kinder haben!)

Frau Steibl! Wir kennen das Problem. Es ist nicht unser Problem, es ist Ihres! Aber vielleicht schaffen Sie es doch einmal, auf den Zug der Zeit aufzuspringen und sich für Gesetze einsetzen, die zeitgemäß sind (Abg. Steibl: "Zeitgemäß" ist noch lange nicht "gut"!), und daß Sie endlich nicht mehr so sehr an Ihrer Vergangenheit und Ihren alten, traditionellen Werten und Gesetzen hängen, sondern zeitgemäße Politik machen. (Abg. Steibl: Dann gehen Sie in den Alltag hinaus!) Denn dafür sind wir da, dazu sind wir gewählt, und das sollte auch für Sie gelten. - Danke schön. (Beifall bei den Grünen. - Abg. Steibl: ... eine Beratungsstelle! Dort muß man arbeiten - und nicht immer nur meckern!)

22.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte, Herr Abgeordneter.

22.16

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden im wesentlichen Anpassungen an die Bedürfnisse der Praxis angestrebt - ich hoffe, zum Vorteil für Patienten und vor allem auch für das medizinische Personal.

Eine Anpassung wie jene, die Möglichkeit der mündlichen ärztlichen Anordnung bei Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit vorzusehen, ist meiner Ansicht nach insofern eine sinnvolle Änderung, als die jetzige Regelung in verschiedenen Fällen aus fachlicher Sicht nicht notwendig und vor allem im Berufsalltag oft nicht umsetzbar ist. Die ärztlichen Anordnungen hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen sind auch danach zu beurteilen, ob die Tätigkeit in einem Krankenhaus oder in einem Bereich außerhalb geschieht.

Mit dieser Novelle wird zum einen die Tätigkeit der Pflegehelfer klargestellt, ebenso, daß Angehörige der betroffenen Berufe künftig auch in anderen Einrichtungen tätig sein dürfen, und damit wird auch die Möglichkeit eröffnet, daß Pflegehelfer im Einzelfall zeitlich begrenzte Tätigkeiten auch ohne Aufsicht durchführen dürfen. Mit der Entscheidung, daß ungefähr 300 diplomierte Kinder- und psychiatrische Krankenpfleger auch weiterhin in der allgemeinen Krankenpflege tätig sein dürfen, werden zum einen Härtefälle verhindert beziehungsweise bestehende Versorgungssysteme gesichert.

Da Frau Abgeordnete Motter im Ausschuß das Berufsbild für Rettungssanitäter eingefordert hat, darf ich hinzufügen, daß die Frau Bundesministerin an der Entwicklung neuer Berufsbilder arbeitet. Wir sind uns dessen bewußt, daß diese Novelle kein Endpunkt sein kann. Aufgrund der rasanten Entwicklung - besonders im extramuralen Bereich - wird es nach einem entsprechenden Beobachtungszeitraum sicherlich zu weiteren Diskussionen kommen.

Ich möchte auch einige Gedanken zum Kardiotechniker-Gesetz vorbringen. Wir haben von den Oppositionsfraktionen nicht nur im Ausschuß, sondern auch heute hier im Plenum gehört, daß sie sich dagegen aussprechen, und zwar mit der Begründung, daß das bei 39 Betroffenen,


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