Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 94

Zum Antrag, der die 20. StVO-Novelle betrifft und den Herr Abgeordneter Parnigoni schon angesprochen hat, ist nur zu sagen, daß nun jene Versäumnisse nachgeholt werden, die im Abstim-mungschaos des Sommers 1997 leider passiert sind. Wir müssen hier also heute nachsitzen und Versäumtes nachholen. Es sind darin Änderungen und endlich eine Regelung betreffend das Rollschuhfahren und das Inline-Skating enthalten. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Das Problem, Herr Abgeordneter Parnigoni, besteht darin, daß auch die Radfahrbestimmungen geändert wurden. Sie sind allerdings leider noch komplizierter geworden, als sie es vorher schon waren.

Es wäre sinnvoll, in diesem Bereich wirklich einmal ein wenig auszumisten, denn die getroffenen Regelungen werden in Wirklichkeit von den Menschen nicht verstanden und nicht beachtet werden können. Daher wird dadurch nicht Rechtssicherheit geschaffen, sondern nur Unübersichtlichkeit. Ich glaube, man sollte den Mut haben, die Regelungen des Entschließungsantrages, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, die sich aber leider nur auf das Führerscheingesetz und auf das Kraftfahrgesetz, nicht aber auf die StVO beziehen, auch auf die StVO zu beziehen und zu hinterfragen, ob die entsprechenden Bestimmungen überhaupt noch lesbar und - wenn ja - auch lebbar sind. Dann wird man zu dem Ergebnis kommen, daß man viele der bestehenden Bestimmungen streichen beziehungsweise vereinfachen kann.

Es fehlt aber gerade in dieser 20. StVO-Novelle jedes Zeichen in Richtung mehr Verkehrssicherheit, Herr Abgeordneter Parnigoni. Daher erlaube ich mir, einen Entschließungsantrag betreffend die Unfallhäufungsstellen einzubringen. Dieser lautet:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller betreffend österreichweite systematische Sanierung von Unfallhäufungsstellen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Um den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu bieten und sie gleichzeitig zu veranlassen, ihren im § 96 Abs. 1 und 1a StVO genannten Pflichten zur Sanierung von Unfallhäufungsstellen nachzukommen, wird der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ersucht,

die nach bundesweit einheitlichen Kriterien identifizierten Unfallhäufungsstellen dokumentieren zu lassen,

diese Dokumentation dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesminister für Inneres, den Landesregierungen, den Bezirkshauptmannschaften, den Gemeinden sowie dem Nationalrat zugänglich zu machen,

die Liste der Unfallhäufungsstellen - auch unter Nutzung neuer Medien - zu veröffentlichen und

bei den Entscheidungsträgern der gemäß § 96 Abs. 1 StVO zuständigen Dienststellen durch Maßnahmen der Aufklärung das notwendige Problembewußtsein für die Sanierung bestehender Unfallhäufungsstellen zu schaffen."

*****

Wahr ist, Herr Abgeordneter Parnigoni, daß Sie in Ihrem Entschließungsantrag auf diesen Bereich zwar Bezug genommen haben, allerdings mit dem eklatanten Versäumnis, daß gerade die einheitlichen Kriterien, nach denen Unfallhäufungsstellen zu bestimmen sind, nicht angesprochen sind. Sie wissen, daß es gemäß § 96 Abs. 1 StVO bereits jetzt gesetzliche Lage ist, daß Unfallhäufungsstellen zu entschärfen sind. Es ist aber Tatsache, daß das nicht beziehungsweise nur in ungenügendem Maße geschieht, obwohl wir, absolut gerechnet, 25 Prozent aller Verkehrstoten in Österreich allein durch die Umsetzung dieser Maßnahme - ich will nicht sagen: einsparen - vermeiden könnten.


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