Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 95

Es ist auch Faktum, daß Sie eine Arbeitsgruppe, die bereits jetzt im Ministerium existiert, einfach zu einer Kommission ernennen.

Wahr ist auch, daß Sie genau diese einheitlichen Kriterien nicht festlegen wollen, daher die Entschärfung der Unfallhäufungsstellen nicht stattfinden wird und somit das Problem bestehen bleibt. (Abg. Parnigoni: Wie Sie wissen, ist das Ländersache!) Das ist Ländersache. Interessant ist aber, daß gemäß diesem Entschließungsantrag, der von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde, etwa auch über die Erfolge beim Abbau des Schilderwaldes berichtet werden muß, und zwar dem Nationalrat, während dem Nationalrat nicht - obwohl das eine Anregung der Liberalen war - über die Entschärfung der Unfallhäufungsstellen berichtet werden muß. Darüber muß nach der Straßenverkehrsordnung dem Herrn Bundesminister berichtet werden, was schon seit Jahr und Tag geschieht, aber nichts geholfen hat. Daß man das aber öffentlich macht und daß man es insbesondere etwa unter Nutzung neuer Medien auch für Gemeindevertreter zur Verfügung stellt und auch für andere Menschen einsichtig und einsehbar macht, sodaß man vor Ort etwas tun könnte, das ist von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden, wiewohl ich meine, daß solche Maßnahmen zur Erreichung einer erhöhten Verkehrssicherheit sinnvoll wären. - Daher haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Eine weitere einfache Maßnahme, die bereits mehrfach andiskutiert worden ist und zu welcher es im Hause quer durch die Fraktionen unterschiedliche Meinungen gibt, ist bisher nicht angesprochen worden, und sie ist auch von Ihrem Entschließungsantrag nicht abgedeckt: Ich spreche vom Punkteführerschein.

Wahr ist, daß wir ab 1. März 1999 ein zentrales Führerscheinregister in Österreich haben werden, aber wahr ist auch, daß es bisher nicht einmal einen Diskussionsentwurf für dieses Haus gegeben hat, aufgrund dessen man über den Punkteführerschein reden könnte. Und wahr ist auch, daß Sie eine Strafpunkteregelung anstreben, während die Liberalen eine andere Regelung vorschlagen, nämlich einen Gutpunkteführerschein, um die Eigeninitiative und auch die Eigenverantwortung anzusprechen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, zu reagieren, bevor etwas passiert ist. (Beifall beim Liberalen Forum.) Auch dazu werden wir einen Entschließungsantrag einbringen.

Nach den Regelungen, die die Regierungsfraktionen haben wollen, kann ein Kraftfahrzeuglenker immer nur auf Null kommen, und wer "böse" ist, kommt ins Minus und muß dann etwas tun, um das Minus auszugleichen. - Wir Liberale meinen, daß es sinnvoll wäre, daß sich Menschen, die sich im Verkehr bewegen, schon vorher mit den Fragen der Verkehrssicherheit beschäftigen und etwa durch Fahrtechnikkurse oder Seminare, die man in Fahrschulen besuchen kann - wenn es zu einer Änderung der StVO kommen sollte -, auch Gutpunkte erwerben und damit von vornherein ein Gutpunktekonto aufbauen können, das, wenn Fehler passieren, reduziert wird. Während die Regierungsfraktionen in den negativen Bereich hineinarbeiten wollen, schlagen die Liberalen vor, daß man sich ein Modell wie in Frankreich überlegen sollte, das in den positiven Bereich geht. Unser überzeugender und kurzer Entschließungsantrag lautet daher:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung eines Gutpunkteführerscheins

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage betreffend Einführung eines Gutpunkteführerscheins zu erarbeiten und dem Nationalrat bis zum 31. Dezember 1998 zu übermitteln."

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Dieser Antrag ist deshalb so offen gehalten, meine Damen und Herren, weil wir Ihnen nicht das Modell, das die Liberalen bereits vorgestellt und ausgearbeitet haben, aufs Auge drücken oder


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